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Die Pfalzwerke FAQ

    Welche Fristen müssen bei einem Anbieterwechsel beachtet werden?

    Viele Energietarife haben eine Mindestvertragslaufzeit. Wenn die Mindestvertragslaufzeit z.B. ein Jahr und die Kündigungsfrist drei Monate betragt, ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres zu kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag meist automatisch. Innerhalb der Grundversorgung ist eine 2-wöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist finden Sie z.B. auf Ihrer Jahresrechnung.