FAQ - Senkung der Mehrwertsteuer

Liebe Kund*innen,
wir geben die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % selbstverständlich vollumfänglich an Sie weiter!

Die häufigsten Fragen und Antworten dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Für den Zeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020.

Alle Strom- und Gaskund*innen mit einem Privatkundentarif.

Maßgebend ist der Zeitraum, in dem die jeweiligen Lieferungen und Leistungen erbracht werden.

Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird Ihnen selbstverständlich nur der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.

Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuersenkung bei der Jahresrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen wird nicht vorgenommen.
Wenn Sie Ihren Abschlag trotzdem ändern möchten, können Sie sich gerne über unseren Telefonservice unter 0621 57057-2585 oder über unseren Onlineservice an uns wenden. Sie sollten ggf. daran denken, die Abschlagszahlungen nach Ende der Mehrwertsteuerreduzierung zum 31.12.2020 wieder nach oben anzupassen, um Nachzahlungen bei der folgenden Jahresrechnung zu vermeiden.

Die Abschlagszahlung ist eine über das Jahr verteilte Vorauszahlung für den Jahresverbrauch und wird auf Basis des Verbrauchs des letzten Jahres kalkuliert. In der Regel ist die Abschlagszahlung so kalkuliert, dass mit der Jahresrechnung nur geringe Nach- oder Rückzahlungen erforderlich werden.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, den Abschlagsbetrag über unseren Telefonservice oder Onlineservice anzupassen. In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Jahresrechnung erfolgt.

Ja, der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird in Ihrer Abrechnung für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 berücksichtigt und Sie bezahlen in diesem Zeitraum selbstverständlich nur 16 % Mehrwertsteuer.

Ihren Abschlag können Sie, wie oben beschrieben, telefonisch oder online jederzeit selbst anpassen.

Wenn Sie Ihren Vertrag zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 bei uns abschließen, berechnen wir Ihr Neukundenangebot mit 16 % Mehrwertsteuer. Ihre Vertragslaufzeit wird dann fair und transparent mit den tatsächlichen Mehrwertsteuersätzen abgerechnet.

Der abgesenkte Mehrwertsteuersatz wird in Ihren Abschlägen berücksichtigt. Ihr monatlicher Abschlag ist ein gemittelter Wert aus Ihrer Vertragslaufzeit.

Nein, Sie müssen nicht aktiv werden. Die Mehrwertsteuersenkung wird von uns vollständig an Sie weitergegeben und in der Jahresrechnung berücksichtigt. Sie profitieren also in jedem Fall von der Ersparnis.

Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch beträgt die Ersparnis aufgrund der temporären Mehrwertsteuerreduzierung für einen Haushalt etwa 2 Euro.

Nein, die Mehrwertsteuersenkung wird an alle Privatkunde*innen vollständig weitergegeben, unabhängig von ihrem gewählten Tarif.

Nein, Sie profitieren in jedem Fall von der Senkung der Mehrwertsteuer. Denn in der Energiewirtschaft werden die in Anspruch genommenen Leistungen in der Regel über einen Zeitraum von zwölf Monaten abgerechnet. Die Mehrwertsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 wird somit in der Jahresrechnung berücksichtigt und wird damit von uns vollständig an Sie weitergegeben. Wir bitten jedoch um Verständnis, wenn es zu geringfügigen Verzögerungen bei der Rechnungsstellung kommen sollte. Dies ist der extremen Kurzfristigkeit bei der Einführung des Gesetzes geschuldet, die eine rechtzeitige Umstellung der Rechnungslegung nicht immer ermöglicht. Ihre Entlastung wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt.

Eine Ablesung ist immer die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist es oft nicht möglich, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zähler abzulesen. In diesem Fall wird Ihr Verbrauch auf Basis der vorliegenden abgelesenen oder geschätzten Werte dem zu berücksichtigenden Zeitraum zugeordnet.

Die Höhe der Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) ist unabhängig von den Mehrwertsteuer-sätzen. Wir werden jedoch unsere Bruttopreise (mit Mehrwertsteuer) - d.h. das, was Sie letztlich zahlen - in unseren Preisblättern mit einem Hinweis versehen, dass für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 der verminderte Mehrwertsteuersatz gilt.