Wärmepumpen-Förderung -
Ihre Zukunft in der
Heizwende sichern
Förderung 2026: Bleiben Wärmepumpen weiterhin attraktiv?
Wie heize ich mein Haus klimafreundlich und nachhaltig, ohne dass die Kosten explodieren? Welche Zuschüsse stehen mir für den Einbau einer Wärmepumpe zu? Und bleibt die Förderung auch in Zukunft verlässlich?
Diese Fragen beschäftigen immer mehr Hausbesitzer*innen, die umweltbewusst handeln und gleichzeitig wirtschaftlich planen wollen. Gerade bei steigenden Energiekosten und strengeren Klimazielen ist der Umstieg auf moderne Wärmetechnik eine lohnende Entscheidung – ökologisch und finanziell.
Wir geben Ihnen mit unserem Überblick eine Orientierungshilfe für Ihre zukünftige Investition in klimafreundliches Heizen mit der Wärmepumpe.
Warum jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigen?
- Nachhaltigkeit: Mit einer Wärmepumpe heizen Sie umweltfreundlich, da sie die Energie aus erneuerbaren Energien wie Luft, Erde oder Wasser nutzt.
- Zukunftsfähigkeit: Effiziente Gebäude sind langfristig wertstabil und reduzieren Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen.
Meine Empfehlung als Wärmepumpen-Experte: Jetzt handeln statt warten. Aktuell profitieren Sie noch von den höchsten Förderquoten. Ab 2027 werden wichtige Förderbestandteile reduziert. Wer sein Projekt noch 2026 umsetzt, nutzt die Chance auf maximale Förderung. Starten Sie Ihr Projekt in diesem Jahr.
Die KfW-Förderung im Überblick
Tausch von EE-Heizungen
Wer von einer erneuerbaren Heizung (z.B. einer Wärmepumpe) auf eine Wärmepumpe tauscht, erhält ab 2027 nur noch die Hälfte der Förderung. Wenn die alte EE-Heizung nach dem 01.01.2008 installiert wurde, wird dann gar keine Förderung mehr für den Austausch gewährt.
1 EU plus assoziierte Märkte
EU plus assoziierte Märkte (EU+) umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weitere Länder mit enger wirtschaftlicher oder regulatorischer Anbindung an die EU, insbesondere die EWR-Staaten (wie Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie die Schweiz.
2Haushalts-Jahreseinkommen
Als Haushalts-Jahreseinkommen gilt das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder. D.h. des Antragstellers sowie gegebenenfalls dessen Ehe- oder Lebenspartner*in wie auch das Einkommen weiterer in der gleichen Wohnung lebender Eigentümer*innen und deren Partner*innen. Maßgeblich ist dabei das durchschnittliche Einkommen aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung (z. B. 2022/2024 bei Antrag 2026). Grundlage ist das im Einkommensteuerbescheid. ausgewiesene zu versteuernde Einkommen. Ergo gilt für Anträge ab dem 01.01.2026 das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen aus den Jahren 2023 und 2024.
Ihr Weg zur geförderten Wärmepumpe
Häufig gestellte Fragen zur Förderung von Wärmepumpen
Die Auszahlung der Fördersumme durch die KfW erfolgt, nachdem alle Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft wurden. Alle Details dazu sowie aktuelle Bearbeitungszeiten finden Sie direkt bei der KfW unter diesem Link.
Eine Wärmepumpe ist förderfähig, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllt, erneuerbare Energien nutzt und das Gebäude durch den Einbau energetisch verbessert wird. Wir prüfen das gerne für Sie.
Die KfW-Förderung im Überblick
Tausch von EE-Heizungen
Wir zeigen drei typische Beispiele für Haushalte in Deutschland, berechnet nach den neuen Förderrichtlinien (Antragstellung ab dem 21.07.2026).
Die Tabelle zeigt, wie sich die verschiedenen Boni (Basis, Klima, Einkommen) kombinieren lassen und wo die gesetzliche Deckelung greift.
Erläuterung der Förderkomponenten:
Basisförderung (30 %): Erhält jeder Haushalt für den Einbau einer effizienten Wärmepumpe bis zum 31.12.2026. Ab 2027 wird dieser Satz auf 15 % fix reduziert (+ 15 % bei EU-Herstellung).
Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): Wird gewährt, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung (oder eine Gasheizung älter als 20 Jahre) ersetzt wird. Wichtig: Dieser Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus (bis 40 %): Den vollen Bonus von 40 % erhalten nur selbstnutzende Eigentümer mit einem maßgeblichen Einkommen bis 30.000 €. Zwischen 30.000 € und 50.000 € wird der Bonus gestaffelt (10–30 %).
Familienbonus (*): Bei Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind verringert sich das zu versteuernde Haushaltseinkommen für die Berechnung einmalig um 10.000 €. Dies hat im Beispiel B dazu geführt, dass die Familie unter die 30.000 €-Grenze rutscht und den Maximalsatz erhält.
Höchstfördersatz (Cap): Normalerweise liegt die Grenze bei 70 %. Wenn man jedoch Anspruch auf den 40 %-Einkommensbonus hat, steigt die Kappungsgrenze auf 80 % (siehe Beispiel B).
Die Bundesregierung hat am 08. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In der Folge passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an. Die neuen Förderbedingungen gelten seit Dienstag, 21. Juli 2026.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KfW.
Sie wollen wissen, von welchen Förderungen, Zuschüssen und ergänzenden Krediten Sie profitieren können? Nutzen Sie jetzt unseren Fördermittelcheck.
Wer den Heizungstausch bereits plant, sollte die aktuellen Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen. Die KfW hat angekündigt, dass sich einzelne Förderbedingungen künftig ändern. So wird beispielsweise der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit ab Februar 2027 schrittweise reduziert.
Damit Sie von den aktuell gültigen Förderkonditionen profitieren können, lohnt es sich, den Förderantrag rechtzeitig vorzubereiten und einzureichen. So schaffen Sie frühzeitig Planungssicherheit für Ihr Vorhaben.
Effiziente Gebäude sparen langfristig Energiekosten, sind umweltfreundlicher und steigern den Immobilienwert. Mit einer geförderten Wärmepumpe und der Nutzung erneuerbarer Energien machen Sie Ihr Gebäude zukunftssicher.
Die Bundesregierung hat am 08. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In der Folge passt die KfW die Förderung in ihren Produkten für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an. Die neuen Förderbedingungen gelten seit Dienstag, 21. Juli 2026.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KfW.