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Die Pfalzwerke FAQ

    Wie komme ich in die Grundversorgung?

    Sollten Sie bei Ihrem Versorger gekündigt und keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, fallen Sie gemäß §38 EnWG automatisch in die Ersatzversorgung. Diese endet gemäß gesetzlicher Vorgaben nach Ablauf von 3 Monaten oder mit Vertragsabschluss eines anderen Tarifes oder bei einem anderen Versorger. 

    Für die Umstellung von der Erstversorgung auf die Grundversorgung möchten wir Sie bitten, sich nach Erhalt des Begrüßungsschreibens unter Angabe Ihrer dann vorliegenden Vertragskontonummer und Geschäftspartnernummer bei uns zu melden, dass wir die Umstellung der Ersatzversorgung in die Grundversorgung ab Lieferbeginn durchführen können. Sollten Sie sich nicht bei uns melden, werden Sie nach Ablauf der 3 Monate automatisch in die Grundversorgung umgestellt.

    Bei einem Neueinzug in unser Grundversorgungsgebiet werden Sie, falls Sie keinen Liefervertrag abgeschlossen haben, ab Lieferbeginn im "Pfalzwerke Classic" unserem Grundversorgungstarif beliefert.