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Die Pfalzwerke FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?
Grundversorgung:
Wenn Sie in unserem Grundversorgungsgebiet wohnen und keinen anderen Stromvertrag abgeschlossen haben, beliefern wir Sie gemäß der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ohne schriftlichen Vertrag oder andere Formalitäten. Im Grundversorgungstarif (Pfalzwerke classic) bleiben Sie flexibel bei nur 14 Tagen Kündigungsfrist.
Ersatzversorgung:
Sobald uns Ihr Netzbetreiber mitteilt, dass Ihr Zähler aktuell von keinem Energieversorger mit Strom beliefert wird, erfolgt die Ersatzversorgung durch die Pfalzwerke. Die Dauer der Ersatzversorgung beträgt maximal 3 Monate. Voraussetzung dafür ist, dass wir in Ihrem Ort der örtliche Grundversorger sind. Dieses Vorgehen ist im Energiewirtschaftsgesetz genau geregelt.
Die Preisblätter, Stromgrundversorgungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: "Pfalzwerke classic"