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Die Pfalzwerke FAQ
Zähler und Ablesung
Da es sich beim Messstellenbetreiber meistens um den örtlichen Netzbetreiber handelt, kann dieser mit der Stromrechnung ermittelt werden. Falls dieser nicht namentlich angegeben ist, lesen Sie die sechsstellige Codenummer des Messstellenbetreibers auf der Rechnung ab und geben Sie ihn diese im Internet ein, um den Namen angezeigt zu bekommen. Ansonsten können Sie sich auch direkt an Ihren Stromanbieter wenden.
Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung.
Bis Herbst 2016 hat der örtliche Verteilnetzbetreiber diese Aufgaben übernommen. Nach neuer Rechtslage gilt: Solange bei Ihnen ein analoger Zähler verbaut ist, ist der Netzbetreiber auch weiterhin bei allen Zählerfragen für Sie zuständig.
Wurde bei Ihnen bereits ein digitaler Zähler installiert, also eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ für ihre Messstelle verantwortlich. Auch bei diesem handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber, da dieser in fast allen Netzgebieten die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen hat.
Grundsätzlich können Sie auch am freien Markt einen Dritten als Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn Sie Mieter sind. Der Markt ist momentan jedoch noch sehr klein und es gibt bislang nur wenige Anbieter.
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden. Sobald Sie einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abschließen, sind die Preise jedoch frei verhandelbar.
Wenn die Messung Ihres Stromverbrauchs mit einer modernen Messeinrichtungen und einem intelligenten Messsystem durchgeführt wird, haben Sie neben dem Vertrag mit dem Stromanbieter grundsätzlich auch einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber.
In der Folge können Sie entweder eine gesonderte Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten oder die Kosten für den Messstellenbetrieb werden weiterhin auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen – je nachdem, wie Ihr Stromanbieter verfährt. Sie selbst haben darauf keinen Einfluss. Wenn Sie eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten, sollten Sie darauf achten, dass der Stromanbieter im Gegenzug den Strompreis um die Summe senkt, die er bisher für den Messstellenbetrieb ausgewiesen hat. Dies können Sie anhand Ihrer Jahresrechnung überprüfen.
Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er vielleicht im Treppenhaus oder Keller. Sollten Sie Ihren Zähler nicht finden, fragen Sie Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister.
Die Zählernummer steht auf der Vorderseite des Gerätes und auf einer Ihrer Rechnungen.
Liegt zum Abrechnungstermin kein abgelesener Zählerstand vor, wird der Verbrauch auf Grundlage der Verbrauchshistorie vom Netzbetreiber geschätzt.
Damit eine Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs erstellt werden kann, benötigen wir zu diesem Termin einen abgelesenen Zählerstand.
Natürlich können Sie uns jederzeit selbst den Zählerstand mitteilen. Klicken Sie einfach auf: Zählerstand erfassen oder rufen Sie uns unter 0621 57057-2525 an.
Der sogenannte Zweitarifzähler oder Doppeltarifzähler teilt Ihren Stromverbrauch ein in: Tag- bzw. Nachtstrom der zu unterschiedlichen Zeiten und Preisen bezogen wird. Entsprechend gibt es zwei Tarife: für Tagstrom den Hochtarif ( kurz: HT), für Nachtstrom den Niedertarif (kurz:NT).
Über ein Relais schaltet der Zähler dann zu bestimmten Zeiten zwischen den Tarifen hin und her. (i.d.R. zwischen 6 und 22 Uhr)
Die Unterscheidung, wann der Wechsel zwischen Hochtarif und Niedertarif erfolgt, wird vom Netzbetreiber festgelegt und variiert je nach Region.
Der Grundpreis unserer Tarife beinhaltet die Messentgelte für einen herkömmlichen Zähler. Sollte an Ihrer Lieferstelle ein intelligentes Messsystem (auch: Smart Meter) verbaut werden oder bereits eingebaut sein, erhöhen sich bei diesem Tarif die Kosten für die Messung. In diesem Fall werden Ihnen die Messkosten vom Messstellenbetreiber direkt in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, Einspeiser (höher 15 kWp) oder bei einem Bezug von Energie höher 10.000 kWh. Die bereits über den Grundpreis an uns entrichteten Messkosten können Sie anschließend von uns zurückfordern bzw. werden bei einem intelligenten Messsystem über die Jahresrechnung mit einer Gutschrift erstattet.
Bei herkömmlichen Zählern (Ferraris-Zähler) benötigen wir nur die Vorkommastellen.
Die Nachkommastellen sind die Werte nach dem Komma oder mit einer roten Umrandung gekennzeichnet.
Bei einer modernen Messeinrichtung werden die Verbrauchsdaten in digitaler Form, über ein digitales Display, angezeigt.
In unserem "Blogbeitrag Stromzähler ablesen: Gewusst wie" finden Sie Bilder und weitere Erläuterungen zur Ablesung.
Der sogenannte „Smart-Meter-Rollout“ steht für den Einbau-Fahrplan der intelligenten Messsysteme: Ab 2023 dürfen Messstellenbetreiber auch im Rahmen des agilen Rollouts mit dem Rollout beginnen. Ebenfalls können auch alle Anlagen mit einer Vereinbarung nach §14a ab 01.01.2024 mit einem iMSys ausgestattet werden. Der agile Rollout endet zum 31.12.2024 und der verpflichtende Rollout beginnt ab dem 01.01.2025.
Bitte senden Sie uns über unser Kontaktformular einen Nachweis über dem korrekten Zählerstand sowie den Grund der Korrektur und das Ablesedatum.
Der Nachweis kann ein Foto Ihres Zählers (auf dem der Zählerstand ersichtlich ist) oder das Übergabeprotokoll sein.
Unsere Mitarbeiter*innen prüfen Ihre Angaben und geben Ihnen Rückmeldung.
Ihren Zählerstand können Sie schnell und einfach erfassen über das Formular Zählerstand erfassen auf unserer Website oder über den Voiceservice unter der Telefonnummer 0621 57057-2525.
Der Netzbetreiber ist für die Ablesung zuständig.
Entweder kommt jemand bei Ihnen vorbei und liest den Zähler ab, oder Sie erhalten eine Ablesekarte.
Liegt zum Abrechnungszeitpunkt kein abgelesener Zählerstand vor, wird anhand des bisherigen Verbrauchs der Zählerstand geschätzt.
Der Gesetzgeber schreibt für Messstellenbetreiber bei drei Gruppen den Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) zwingend vor:
1. Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr: Ausschlaggebend ist dabei der Durchschnitt der letzten drei Jahresverbrauchswerte. Solange noch keine drei Jahreswerte vorliegen, erfolgt eine Zuordnung zur Verbrauchsgruppe entsprechend der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Dies gilt für Neuanlagen. Bei niedrigeren Stromverbrauchswerten bleibt ein intelligentes Messsystem aus Sicht des Messstellenbetreibers bis zum 31.12.2024 optional. Dies bedeutet, dass er bis dahin frei entscheiden kann, ob er ein solches einbaut oder nicht. Ab dem 01.01.2025 ist ein kundengetriebener Wechsel Pflicht, unabhängig vom optionalen Fall.
2. Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen (zum Beispiel Photovoltaikanlagen) mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt peak (kWp): Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kWp hat der Messstellenbetreiber bis zum 31.12.2024 die Wahl, ob er einbaut oder nicht. Ab dem 01.01.2025 ist ein kundengetriebener Wechsel Pflicht, unabhängig vom optionalen Fall.
3. Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, etwa einer Wärmepumpe:Ab dem 01.01.2024 müssen alle Anschlussnutzer mit einer der oben genannten Anlagen ab 4,2kW eine Vereinbarung zur Steuerung mit dem Verteilnetzbetreiber abschließen. Es besteht hierbei kein Wahlrecht. Für Nachtspeicherheizungen gilt dies nicht. Für sie gilt nach dem neuen Konsultationsverfahren der §14a EnWG.
1. Verbrauch letztes Abrechnungsjahr
Den Jahresverbrauch können Sie Ihrer letzten Rechnung entnehmen. Dabei ist es ratsam auf den Zeitraum der Rechnung zu achten. Meistens beträgt der Abrechnungszeitraum ein Jahr. Falls Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus erst vor kurzem neu bezogen haben und Ihnen somit noch keine Abrechnungen vorliegen, können Sie Ihren aktuellen Stromverbrauch dennoch selbstständig ausrechnen. Gehen Sie folgt vor:
2. Verbrauch selbst hoch rechnen
Alles was Sie dafür benötigen sind mind. 2 Zählerstände: Lesen Ihren Zählerstand zu einer bestimmten Tageszeit ab und notieren Sie ihn. Nach 24 Stunden notieren Sie sich erneut den aktuellen Zählerstand Ihres Stromzählers. Die Differenz aus beiden Zählerständen ergibt Ihren aktuellen Tagesbedarf an Strom. Das Gleiche können Sie auch für eine Monatsberechnung durchführen. Einfach an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Tageszeit den Zählerstand ablesen und notieren. Nach 30 Tagen das Gleiche noch einmal. Die Differenz beider Zählerstände ergibt Ihren monatlichen Verbrauch.
Dann können Sie den Wert entsprechend multiplizieren:
- Stromverbrauch in kWh pro Tag x 365 = Stromverbrauch pro Jahr
- Stromverbrauch in kWh pro Monat x 12 = Stromverbrauch pro Jahr
Kleiner Hinweis: Ihr Stromverbrauch ist oft abhängig von Ihren Gewohnheiten und auch den Jahreszeiten. Benutzen Sie im Strom zum Heizen, ist Ihr Verbrauch im Vergleich zum Sommer deutlich höher.
3. Berechnung anhand Richtwert (Quadratmeterzahl, Personen und Geräte)
Der Stromverbrauch ist zudem abhängig, von der Größe der Wohnfläche, der Anzahl von Elektrogeräten und der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Je größer der Wohnraum, je mehr Elektroinstallationen. Je mehr Personen im Haushalt, je höher der Verbrauch. Die folgende Formel des Bundes der Energieverbraucher soll Ihnen einen groben Richtwert bieten, der sich im Einzelfall vom Ergebnis stark unterscheiden kann.

Ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Der Messstellenbetreiber baut die neuen Stromzähler ein, wartet sie und übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler). Er wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden. Erst durch dieses Kommunikationsmodul – auch Smart-Meter-Gateway genannt – wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem. Dieses ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen: Es kann also sowohl Signale senden als auch empfangen. Sollen in Zukunft auf Wunsch elektrische Geräte in einem Smart Home automatisch an- oder ausgeschaltet werden, kann diese Aufgabe von einer zusätzlich einbauten Steuerbox übernommen werden. Das kann für Sie etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Bei diesen sogenannten "dynamischen Tarifen" muss die Hardware besondere Voraussetzungen erfüllen.