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Die Pfalzwerke FAQ
Umzug und Wechsel
Bei Auszug kann der Versorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Haben Sie das versäumt, so können Sie Ihren Aus- & Einzug über unseren Umzugsservice melden.
Bitte beachten Sie: An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind nur im Voraus möglich! Alle wichtigen Infos finden Sie hier.
Die Versorgung von Haushaltskunden mit Energie ist durch die Ersatzversorgung immer gesichert.
Sobald uns Ihr Netzbetreiber mitteilt, dass Ihr Zähler aktuell von keinem Energieversorger mit Strom beliefert wird, erfolgt die Ersatzversorgung durch die Pfalzwerke.
Sie können ganz einfach über unseren Tarifrechner zum gewünschten Termin das für Sie passende Produkt online abschließen. Wir werden die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten einleiten.
Sollten Sie jedoch von einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisanpassung bei Ihrem bisherigen Lieferanten Gebrauch machen können, bitten wir Sie, Ihren Vertrag innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfrist selbst zu kündigen, um den Lieferantenwechsel zu unterstützen.
Wenn die bei uns hinterlegten Daten nicht mit den Daten bei Ihrem Netzbetreiber oder bisherigem Lieferanten übereinstimmen, kann es zu einer Ablehnung der Belieferung kommen. Prüfen Sie deshalb vor der Anmeldung unbedingt folgende Daten:
- Kündigungsdatum/-frist
- Kündigungsgrund (Umzug oder Lieferantenwechsel)
- Vertragsdaten (Name, Lieferanschrift, Zählernummer)
- Name des bisherigen Lieferant
Auch wenn Sie sich parallel bei einem anderen Anbieter angemeldet haben, kann das zu einer Ablehnung führen.
Bei Umzug kann der bestehende Vertrag leider nicht mitgenommen werden. Bitte melden Sie uns Ihren Auszug mindestens 14 Tage und Ihren Einzug mindestens einen Tag im Voraus. Beides können Sie einfach über unseren Umzugsservice erledigen.
Viele Energietarife haben eine Mindestvertragslaufzeit. Wenn die Mindestvertragslaufzeit z.B. ein Jahr und die Kündigungsfrist drei Monate betragt, ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres zu kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag meist automatisch. Innerhalb der Grundversorgung ist eine 2-wöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Ihre Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist finden Sie z.B. auf Ihrer Jahresrechnung.
Bitte melden Sie uns Ihren Auszug mindestens 14 Tage und Ihren Einzug mindestens einen Tag im Voraus. Beides können Sie einfach über unseren Umzugsservice erledigen.
Bitte beachten Sie: An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind nur im Voraus möglich! Alle wichtigen Infos finden Sie hier.
Bitte unterstützen Sie uns und teilen uns den Namen und die Adresse Ihres Nachmieters/ Vermieters oder des Neuen Eigentümers mit.
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben müssen wir Zähler in einem festgelegten Zeitraum auf eine Person anmelden.
Wenn Sie uns mit den Angaben zu Nachmieter/Vermieter/Eigentümer unterstützen, können wir sofort eine eindeutige Zuordnung des Zählers sicher stellen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sollten Sie bei Ihrem Versorger gekündigt und keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, fallen Sie gemäß §38 EnWG automatisch in die Ersatzversorgung. Diese endet gemäß gesetzlicher Vorgaben nach Ablauf von 3 Monaten oder mit Vertragsabschluss eines anderen Tarifes oder bei einem anderen Versorger.
Für die Umstellung von der Erstversorgung auf die Grundversorgung möchten wir Sie bitten, sich nach Erhalt des Begrüßungsschreibens unter Angabe Ihrer dann vorliegenden Vertragskontonummer und Geschäftspartnernummer bei uns zu melden, dass wir die Umstellung der Ersatzversorgung in die Grundversorgung ab Lieferbeginn durchführen können. Sollten Sie sich nicht bei uns melden, werden Sie nach Ablauf der 3 Monate automatisch in die Grundversorgung umgestellt.
Bei einem Neueinzug in unser Grundversorgungsgebiet werden Sie, falls Sie keinen Liefervertrag abgeschlossen haben, ab Lieferbeginn im "Pfalzwerke Classic" unserem Grundversorgungstarif beliefert.
Bitte melden Sie uns Ihren Auszug fristgerecht mindestens 14 Tage im Voraus. Das geht schnell und unkompliziert über unseren Umzugsservice.
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Angaben:
- Auszugsdatum
- neue Versandanschrift
- Name des neuen Mieters oder Eigentümers
- Zählernummer und Zählerstand
- Geschäftspartnernummer oder Vertragskontonummer
Ziehen Sie in ein neues Zuhause und möchten weiterhin von uns versorgt werden? Dann können Sie Ihre neue Verbrauchsstelle direkt im Umzugsservice anmelden.
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Daten:
- Ihren vollständigen Namen
- die Lieferadresse, an die wir Strom und/oder Gas liefern dürfen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Zählernummer mit Zählerstand
- Einzugsdatum
- ggfs. Vermieter/Eigentümer
Sie können uns Ihren Einzug ganz einfach über den Umzugsservice mitteilen.
Bitte beachten Sie: An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind nur im Voraus möglich! Alle wichtigen Infos finden Sie hier.
Der bisherige Kunde muss seinen Versorgungsvertrag fristgerecht mindestens 14 Tage im Voraus kündigen. Der neue Mieter/Eigentümer meldet die Übernahme der Verbrauchsstelle mindestens einen Tag im Voraus an.
Die Ummeldung können Sie uns ganz einfach über unser Umzugsformular mitteilen.
Wenn Sie bundesweit günstigen Strom und preiswertes Gas beziehen möchten, dann ist 123energie – die Online-Marke der Pfalzwerke – für Sie zur Stelle.
Informieren Sie sich einfach über die 123energie Homepage.