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Die Pfalzwerke FAQ
Meine Vertragsdaten
Ihr Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Preise bleiben auch nach der Verlängerung gleich. Sollte sich an Ihrem Tarif etwas ändern, informieren wir Sie selbstverständlich rechtzeitig vor einer Änderung.
Dies gilt natürlich nicht für Kund*innen die einen festen Laufzeitvertrag abgeschlossen haben. Hier gibt es keine automatische Vertragsverlängerung, sondern Sie erhalten vor Vertragsende ein neues Tarifangebot.
Ihre Preise, Laufzeit und weitere Vertragsdaten können Sie, wenn Sie registriert sind im Kundenportal einsehen.
Bevor Sie kündigen, informieren Sie sich doch zuerst bei unserem Kundenservice, ob ein Tarifwechsel für Sie interessant ist. Vielleicht ist ein passender Tarif für Sie dabei? Ansonsten können Sie Ihren Vertrag innerhalb Ihrer Kündigungsfrist über unser Kündigungsformular kündigen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Sie können uns mit einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder per Musterwiderrufsformular) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Handelt es sich bei der/dem Verstorbenen um Ihre*n Ehepartner*in, können wir den Vertrag umschreiben. Bei einem Erben - nicht Ehepartner*in - ist eine Sterbeurkunde erforderlich!
Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular und teilen uns den neuen Namen mit dem Grund der Änderung mit.
In folgenden Fällen können wir einen zusätzlichen Korrespondenzempfänger bei einem Vertragspartner hinterlegen:
- Verwandter kümmert sich um Schriftverkehr
- Vorstand oder Kassenwart eines Vereins soll Schriftverkehr erhalten
- Kunde hat einen gerichtlich bestellten Betreuer
- Amt soll den Schriftverkehr eines Kunden erhalten
- Verwalter soll den Schriftverkehr eines Kunden erhalten
- Erben bei verstorbenen Kunden für die Schlussabrechnung
Um einen weiteren Korrespondenzempfänger zu hinterlegen, benötigen wir einen Nachweis wie z.B. Vollmacht des Geschäftspartners, Mitteilung des Amtsgerichts, Sterbeurkunde, Bestellungsurkunde etc.
Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular.
Ein Tarif-/Produktwechsel ist jederzeit möglich. Voraussetzung ist, dass der gewünschte Tarif keine kürzere Vertragslaufzeit hat. Ist das der Fall, ist ein Tarifwechsel wieder zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit möglich.
Innerhalb der Grundversorgung können Sie den Tarif zum nächsten ersten Tag eines Monats wechseln. Melden Sie sich gern über unser Kontaktformular