Aktuelle Lage - Informationen

Hintergrundwissen zur Energielage

Die Situation auf den Energiemärkten hat es bisher in dieser Form noch nie gegeben. Die Beschaffungspreise für Strom und Gas haben sich in den zurückliegenden Monaten vervielfacht. Derzeit ist es nicht möglich, eine verlässliche Prognose zur weiteren Entwicklung abzugeben. Aber wie ist es zur aktuellen Preisentwicklung gekommen? Und wie hängen der Gaspreis und Strompreis eigentlich zusammen? Hier finden Sie Hintergründe und Antworten.

Entwicklungen am Strommarkt

Ja, so ist es! Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch für die Produktion von Strom eingesetzt.

Wie genau? Gas wird verbrannt, sein Dampf treibt Turbinen an, die an Stromgeneratoren gekoppelt sind. Im Vergleich zu anderen konventionellen Energieträgern wie Kohle oder Öl ist Erdgas klimafreundlicher. Deshalb ist es in der Stromproduktion als sogenannte Brückentechnologie wichtig, bis genug Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert werden kann.

Eine Entspannung der Energiepreise ist aktuell nicht in Sicht. Günstiges Erdgas aus Russland hat unsere Preise lange Zeit geprägt.

Der künftige Strompreis hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Zum einen von der Verfügbarkeit von Erdgas und dessen Preis. Denn in Gaskraftwerken wird Erdgas zur Stromherstellung eingesetzt, der Merit-Order-Effekt tut ein Übriges. Ist ausreichend Erdgas bei uns verfügbar, wirkt sich das auch vorteilhaft auf den Börsenpreis von Strom aus.
  • Mehr sonnige Tage und stetiger Wind würden das Angebot von Ökostrom an den Beschaffungsmärkten vergrößern. Das würde sich stabilisierend oder sogar senkend auf die Strompreise auswirken.
  • Entspannung bringt die Senkung der EEG-Umlage (seit 1. Juli 2022) auf 0 Cent.
  • Je weniger Strom benötigt wird, desto stärker sinkt die Nachfrage, was wiederum auch Auswirkungen auf die Preisentwicklung haben kann. „Teure“ Gaskraftwerke können dann vom Netz gehen.

Für die Stromerzeugung sind auch Gaskraftwerke im Einsatz. Der Anteil der Gasverstromung ist allerdings rückläufig. In Deutschland wird Strom je nach Wetterlage zu etwa 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen. Das sind Wind, Sonne, Wasserkraft und Biogas. Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG), das am 11. Juli in Kraft getreten ist, wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass jetzt außerdem mehr Strom aus anderen fossilen Energieträgern erzeugt werden kann. Für die Stromproduktion können bei Gasmangel Kohle- und Ölkraftwerke wieder ans Netz gehen, die aufgrund ihrer schlechten CO2-Bilanz den Betrieb eingestellt hatten. So ist die Stromproduktion auch bei wenig Erdgas möglich.

Es ist aber auch richtig, dass es in den Stromnetzen durch den gleichzeitigen Betrieb vieler Heizlüfter und Radiatoren zu Schwankungen kommen könnte. Auf diesen Fall sind die großen Übertragungsnetzbetreiber, die europaweit im Austausch sind, gut vorbereitet. Damit wir aber gut durch die Heizperiode kommen, ist Energie sparen jetzt das Gebot der Stunde.

Die Gasverstromung ist rückläufig. In Deutschland wird Strom je nach Wetterlage zu etwa 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen. Das sind Wind, Sonne, Wasserkraft und Biogas. Weil der Anteil wetterbedingt schwankt, werden schnell regelbare Gaskraftwerke eingesetzt, die je nach Bedarf mehr oder weniger viel Strom produzieren können. 


Dieser Stromanteil aus Gaskraftwerken kann jetzt zum Teil ersetzt werden: Mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das am 11. Juli in Kraft getreten ist, wurde die Grundlage dafür geschaffen. Für die Stromproduktion sollen jetzt Kohlekraftwerke wieder ans Netz gehen, die aufgrund ihrer schlechten CO2-Bilanz den Betrieb eingestellt hatten. Weil aber viele Gaskraftwerke nicht nur zur Stromgewinnung, sondern auch für die Wärmebereitstellung lokaler Fernwärmenetze im Einsatz sind, können diese nicht ohne Weiteres abgeschaltet werden. Sie produzieren weiterhin Strom und Wärme nach dem hocheffizienten Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung.

Sie haben sich bestimmt schon einmal gefragt, wer alles daran beteiligt ist, bis der Strom bei Ihnen zuhause ankommt? Tatsächlich ist hierfür nicht der Energieversorger alleine verantwortlich, denn Energieerzeugung, -beschaffung und -transport werden von unterschiedlichen Unternehmen übernommen. Der Strompreis setzt sich deshalb aus zahlreichen Komponenten zusammen. Etwa 80 % des Strompreises sind vom Energieversorger nicht beeinflussbar. Hier können Sie sich die genaue Strompreiszusammensetzung ansehen.

Preisanpassungen sind erlaubt, solange sie sachlich gerechtfertigt sind.

Die Pfalzwerke rechtfertigen das durch deutlich gestiegene Beschaffungskosten, die für alle Energieversorger gestiegen sind. Zusätzlich haben sich die Netznutzungsentgelte erhöht und auch die Umlagen sind in Summe gestiegen. Das sind alles Kosten, die wir als Energieversorger nicht beeinflussen können.

Gerne können Sie sich unter folgendem Link auf der Sonderseite des BMWK – (Bundesministerium für Wirtschaft und Kilmaschutz) zu diesem Thema weiter informieren:

BMWK - Gas- und Strompreisbremse

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Entwicklungen am Gasmarkt

Durch die Pipeline Nord Stream 1 fließt kein Gas mehr nach Deutschland und Europa. Die Versorgungssituation ist angespannt, die Bundesregierung kann eine weitere Verschlechterung nicht ausschließen. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu den Gasnetzbetreibern. Derzeit gilt noch immer die Alarmstufe des Notfallplans Gas. Bei einer weiteren Verschlechterung kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen.

Die Versorgung mit Gas ist zwar aktuell gewährleistet, aber es müssen kontinuierlich Gasmengen zu den aktuell exorbitant hohen Preisen am Markt gekauft werden, um die Versorgung für die nächsten beiden Winter zu sichern. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucher, dass jetzt dringend Gas eingespart werden muss. Parallel arbeiten viele Stellen daran, die Versorgungssituation bis zum Ende der anstehenden Heizperiode möglichst gut abzusichern. Um den größten deutschen Erdgasimporteur zu stützen, hat der Bund Uniper übernommen. Das Unternehmen war auf Grund der Situation wirtschaftlich in Not geraten. In der Folge wurde die angekündigte Gasbeschaffungsumlage zum 1. Oktober 2022 gekippt. An der angekündigten Gas-Speicherumlage und an der erhöhten Bilanzierungsumlage ändert sich nichts. Ebenfalls ab 1. Oktober 2022 greift die temporäre Senkung der Umsatzsteuer für Gas von 19 auf 7 Prozent. Der Bund hat außerdem eine Gaspreisbremse beschlossen, über die am 18. November 2022 das Bundeskabinett noch entscheiden muss. Die genaue Umsetzung der Gaspreisbremse wird derzeit noch diskutiert. 

Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 wurde die Gasspeicherumlage erhoben. Seit dem 1. Juli 2023 beträgt sie 0,145 Cent pro Kilowattstunde netto. Dazu kommt die Bilanzierungsumlage. Diese gibt es schon seit 2021, aber sie betrug bisher 0 Cent. Seit 1. Oktober 2022 beträgt sie für Haushaltskunden ein Jahr lang 0,57 Cent pro Kilowattstunde netto. Insgesamt machen die Umlagen zum Stichtag eine Erhöhung um 0,629 Cent pro Kilowattstunde netto aus.

Um die betroffenen Gaskundinnen und -kunden zu entlasten, hat die Bundesregierung eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas beschlossen. Sie ist zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent gefallen und endet zum 31. März 2024. Die Umsatzsteuer beträgt ab dem 1. April 2024 wieder 19 Prozent.

Ja, durch die Erhöhung der Umsatzsteuer von 7 Prozent auf die ursprünglichen 19 Prozent erhöht sich auch der Gaspreis.

Nein, hier besteht kein vertragliches Sonderkündigungsrecht für Ihren Gas-Vertrag. Die Erhöhung der Umsatzsteuer ist eine Vorgabe der Bundesregierung, die wir umsetzen müssen.

Ja, wenn Sie beispielsweise im Oktober Ihre Rechnung erhalten haben, dann haben wir diese für November 2023 bis März 2024 mit 7% und ab dem 1. April 2024 mit 19% belastet.

In allen Rechnungen, die nur Verbrauchszeiträume ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beinhalten, ist ausschließlich die Umsatzsteuer mit 7% aufgeführt.

Nein, das ist nicht zwingend nötig. Wenn Sie Ihren Zählerstand dennoch übermitteln möchten, so können Sie das hier tun.

Es gibt ein europäisches Sicherungssystem, das in Deutschland über den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ greift. Dieser ermöglicht es den deutschen Behörden, in drei Krisenstufen tätig zu werden.

1.      Frühwarnstufe

2.      Alarmstufe

3.      Notfallstufe

Die Stufen bieten der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten, die Gasversorgung, -speicherung und -verteilung zu steuern. In der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und kann Leistungsreduzierungen und die Abschaltung industrieller Abnehmer anordnen. Ziel ist es dann, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie alle Privatkunden zu versorgen.

Die Alarmstufe ist die zweite von insgesamt drei Eskalationsstufen des „Notfallplans Gas BRD“. In der Alarmstufe beobachtet die Bundesregierung in Abstimmung mit Gasversorgern und Betreibern der Gasleitungen und Gasspeicher die Gasversorgungslage genau. Mit der Alarmstufe erhöhen sich die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur: Die Unternehmen sind jetzt verpflichtet, engmaschig aktuelle Daten wie Gasfluss, Netzkapazitäten und den Zugriff auf Speicher an die Bundesnetzagentur zu melden. So behält die Politik gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft die Lage genau im Auge.

Weiterhin kümmern sich Marktakteure weitgehend selbstständig um die Entspannung der Lage. Wenn jedoch die Unternehmen wirtschaftlich stark unter Druck geraten, kann die Bundesregierung tätig werden, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Zu den möglichen Hilfen zählen Neuerungen aus dem Energiesicherungsgesetz, das am 8. Juli 2022 geändert wurde, um der Bundesregierung Möglichkeiten bei der Stabilisierung in Schieflage geratener Unternehmen zu geben. Sowohl eine Beteiligung bei diesen Unternehmen als auch Preisanpassungsmechanismen sind jetzt möglich. Sollte es zu einer schlechteren Versorgungslage, etwa durch einen völligen Lieferstopp der russischen Gaslieferungen kommen, kann die Bundesregierung die dritte Stufe des Notfallplans Gas ausrufen.

Die Alarmstufe ermöglicht es zudem der Bundesregierung, weitere Schritte einzuleiten: Am 8. Juli hat das Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetz den Bundesrat passiert. Jetzt können Öl- und Kohlekraftwerke aus der Reserve wieder für die Stromproduktion in Betrieb genommen werden. Infolgedessen können freiwerdende Gasmengen in die Speicher fließen, anstatt für die Stromerzeugung eingesetzt zu werden.

Die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas wurde am 30. März ausgerufen, weil eine zukünftige Unterversorgung mit Gas möglich schien.

In der Frühwarnstufe waren Betreiber der Gasnetze dazu verpflichtet, konkrete Einsparpotenziale in ihrem Netzgebiet zu ermitteln. Dabei immer im Blick: Privathaushalte, Krankenhäuser und andere schützenswerte Einrichtungen. Für sie muss die Erdgasversorgung immer gewährleistet sein.

Formal muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Notfallstufe ausrufen. Das kann notwendig werden, wenn eine Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt wie der vollständige Ausfall der russischen Gaslieferungen.

In der Notfallstufe kann der Staat umfangreich in die Gasversorgung und ‑ verteilung eingreifen. Das Ziel ist dann, die Belieferung geschützter Kundinnen und Kunden zu gewährleisten – dazu zählen Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Die Bundesnetzagentur wird in dieser Stufe als Bundeslastverteiler tätig und übernimmt hoheitliche Pflichten. Dazu zählt auch die Anordnung zu Abschaltungen im Gasnetz. In diesem Fall kommen jene Abschaltreihenfolgen zum Tragen, die seit Eintreten der Frühwarnstufe nach Kriterien der Bundesnetzagentur festgelegt wurden.

Das ist im Notfallplan Gas so geregelt: Industriebetriebe mit großem Gasbedarf müssen mit Inkrafttreten der Frühwarnstufe Einsparpotenziale benennen. Das kann der Umstieg auf andere Energieformen sein, die Reduzierung der Leistung einzelner Aggregate oder das Schließen ganzer Betriebsteile. Aufgabe des örtlichen Gasnetzbetreibers ist es, anhand von Kriterien der Bundesnetzagentur eine Abschaltreihenfolge festzulegen.

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben am 26. Juli 2022 in einer Sondersitzung ein geschlossenes Vorgehen in der Energiekrise vereinbart. Dafür haben die für Energie zuständigen Ministerinnen und Minister einen EU-Notallplan zum Einsparen von Gas vereinbart. Er sieht vor, den nationalen Gaskonsum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent zu senken.

Sollte Gas trotz der freiwilligen Sparziele knapp werden, kann die EU einen europaweiten Alarm auslösen. Dann wären die Sparziele verpflichtend. Um den Alarm auszulösen, müssen 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.

Die EU-Kommission hatte die gemeinschaftliche europäische Notfallplanung auf den Weg gebracht und einen Vorschlag vorgelegt. Für Länder, die nicht direkt mit dem Gasverbundnetz eines anderen Mitgliedsstaats verbunden sind, gilt die Vereinbarung allerdings nicht. Das sind Inselstaaten wie Zypern, Malta und Irland. Auch für andere EU-Staaten gelten Ausnahmen.

Dafür sind mehrere Faktoren verantwortlich:
2021 wuchs die Nachfrage nach Energie durch die Industrie, die sich von der Corona-Krise erholte. Zudem haben zusätzlich die zurückgehende Erdgasproduktion in Europa und die kühle Witterung eine Rolle beim Preisanstieg gespielt. 
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine in 2022 hat nun zur Folge, dass die Preise für Erdgas weiter steigen, vor allem weil Russland seine Gaslieferungen nach Deutschland stark reduziert hat. 
Auch die nationale CO2-Bepreisung auf fossile Brenn- und Treibstoffe im Gebäude- und Verkehrssektor, die CO2-Bepreisung auf europäischer Ebene für Großverbraucher (Betreiber von Gas- und Kohlekraftwerken), sowie auch die Netznutzungsentgelte tragen dazu bei, dass die Preise steigen. 

Übrigens: Die derzeitigen Preissprünge beim Strom hängen mit den steigenden Gaspreisen zusammen, weil in Deutschland Strom mit Erdgas erzeugt wird. 

Alle Verbraucher*innen müssen sich darauf einstellen, dass Energie in den kommenden Jahren grundsätzlich teurer wird. Energieversorger müssen zu den aktuellen Preiskonditionen für die kommenden Jahre Energie einkaufen. Das wird sich auch im nächsten und übernächsten Jahr auf alle Kundinnen und Kunden auswirken. 

Aktuell können wir das mit Ja beantworten. Trotzdem ist Energiesparen jetzt das Gebot der Stunde.
Sollte es je zu Engpässen kommen, sind wir gut vorbereitet. Ziel ist es, geschützte Abnehmer wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie alle Privatkunden und -kundinnen zu jeder Zeit weiter sicher zu versorgen. Die Tatsache, dass aktuell kaum Gas zum Heizen benötigt wird, hilft uns immens. 

Ende Juni 2022 war laut Bundeswirtschaftsministerium der Anteil von Erdgas aus Russland bereits auf 26 % gesunken. Ganz grob stammte bei Jahresbeginn 2022 das in Deutschland eingesetzte Erdgas in der Regel zu 55 % aus Russland, 30 % aus Norwegen, 12 % aus den Niederlanden; ca. 3 % aus deutscher Förderung. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Bundesregierung bestrebt, Importe aus Russland zu reduzieren. 

Darauf haben wir leider keinen Einfluss. Hier sind wir von unseren Vorlieferanten abhängig, die bewusst Energie aus unterschiedlichen Herkünften beziehen.

Die Strompreise kommen durch das Einheitspreisprinzip (auch: pay-as-cleared) zustande. Damit erzielen alle Erzeuger, die einen Zuschlag auf ihr Gebot erhalten, den gleichen Preis: Zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt es eine bestimmte Nachfrage an Strom an der Börse. Alle Erzeuger bieten ihren Strom kostendeckend an, um die Nachfrage zu bedienen (so, dass die «Gestehungskosten» gedeckt sind). Strom aus erneuerbaren Energien hat besonders niedrige Erzeugungskosten, danach folgen Kernkraft und fossile Brennstoffe. Das Kraftwerk mit den teuersten Erzeugungskosten, das zur Deckung des Bedarfs eingesetzt wird, bestimmt den Einheitspreis für alle Erzeuger. Dieser Mechanismus wird landläufig auch Merit-Order-Effekt genannt.

Wenn also durch den Lieferstopp russischen Erdgases der Gaspreis in die Höhe schnellt, hat ein Gaskraftwerkbetreiber sehr hohe Kosten pro Kilowattstunde. Ist die Nachfrage so groß, dass auch Gaskraftwerke zur Stromerzeugung eingesetzt werden, bekommen alle Lieferanten den hohen Preis, egal aus welcher »Quelle« die elektrische Energie erzeugt wird. Das Einheitspreisprinzip wirkt nicht nur an den Energiemärkten. Auch Getreide, Metalle oder Wertpapiere werden so gehandelt. Wie zweckmäßig dieses Prinzip des freien Marktes und des Einheitspreises am Energiemarkt in der aktuell außerordentlichen Situation ist, wird auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert.

Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine flächendeckende Versorgung mit dem klimaneutralen Gas. In den nächsten Jahren sollen allerdings die Erzeugung und die Infrastruktur kräftig ausgebaut werden. Inwieweit sich das bestehende Erdgasnetz für den Wasserstofftransport eignet, wird aktuell deutschlandweit in vielen Pilotprojekten untersucht.

Was ich tun kann: Energie sparen

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