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Neue Regelungen rund um An- und Abmeldungen von Stromverträgen

Das sollten Sie jetzt wissen!

Wichtige Neuerung ab dem 6. Juni 2025:

Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind gesetzlich nicht mehr erlaubt. An- und Abmeldung ist nur noch im Voraus möglich!

Was ändert sich im Detail?

Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind gesetzlich nicht mehr erlaubt. An- und Abmeldung ist nur noch im Voraus möglich!

Konkret bedeutet das:

Anbieterwechsel müssen künftig innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt sein - und das an jedem Werktag. Das bedeutet aber auch, dass rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich sind!

1

Vor dem Auszug: 

Sie melden uns ihren Auszug frühzeitig (mind. 14 Tage), damit Sie pünktlich abgemeldet werden und so unnötige Kosten vermeiden

2

Übermittlung des Zählerstandes: 

Bitte übermitteln Sie uns den Endzählerstand am Tag der Schlüsselübergabe – am besten direkt per E-Mail, dem Kundenportal oder telefonisch.

3

Den Rest erledigen wir für Sie!

Finden Sie hier Ihren passenden Stromtarif!

Die Stromversorgung bleibt dabei durchgehend gesichert – es kommt zu keiner Unterbrechung.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Bundesnetzagentur:

Fragen und Antworten zum Thema:

Mehr zum Thema "Umzug und Wechsel" haben wir für Sie in unseren FAQ auf dieser Seite zusammengestellt:

Wir sind für Sie da!

Falls Sie Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!