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Ludwigshafen, 30.11.2021

Baugebietsentwicklungen mit der Pfalzwerke Infrastruktur GmbH: Kommunen profitieren von der Verlängerung des §13b BauGB

Die Neufassung des Baulandmobilisierungsgesetz eröffnet Kommunen interessante Möglichkeiten: Wohnbaugebiete mit einer Fläche von mehr als einem Hektar können auch dann entwickelt werden, wenn eine Ausweisung im Flächennutzungsplan nicht erfolgte.
Es müssen sich lediglich um siedlungsnahe Außenbereichsflächen handeln, die der Ortsrandarrondierung dienen. Ist das der Fall, können Kommunen über das beschleunigte Verfahren eine Aufstellung eines Bebauungsplanes noch bis zum 31.12.2022 nach §13a BauGB förmlich einleiten.

Die Pfalzwerke Infrastruktur GmbH unterstützt Kommunen bei der Entwicklung solcher Wohnbauflächen. Seit der Übernahme der werkplan Michael Heger GmbH im Juli verfügt das Unternehmen über ein eigenes, erfahrenes Planungsbüro.
„Zu unserem Portfolio zählen die Grundlagenarbeit, die Erstellung von nachhaltigen städtebaulichen Konzepten, die Entwicklung der Bebauungspläne, der Entwässerungskonzepte sowie der Erschließungsplanung“, fasst Sven Gora, Geschäftsführer der Pfalzwerke Infrastruktur GmbH, zusammen.

Auch bei Verhandlungen mit den Eigentümern und bei der Grundstücksneuordnung ist Pfalzwerke Infrastruktur GmbH ein zuverlässiger Partner. Zudem bietet sie selbst Flächen zum Erwerb an.

„Dass der §13b BauGB verlängert wurde, ist eine große Chance für Kommunen. Wir freuen uns darauf, Kommunen zu unterstützen und gemeinsam mit ihnen Projekte voranzubringen“, sagt Gora.

 

Ansprechpartner für Kommunen sind die Geschäftsführer der Pfalzwerke Infrastruktur GmbH:

Sven Gora, Telefon: 0621 585-2393 und E-Mail: sven.gora@pfalzwerke.de

Dieter Schneider, Telefon:  0621 585-2459 und E-Mail: dieter.schneider@pfalzwerke.de