Immer mehr Energieversorger melden Insolvenz an – Pfalzwerke garantieren seit 106 Jahren Sicherheit und Zuverlässigkeit
Die Liste der Energieversorger, die in jüngster Vergangenheit Insolvenz beantragt haben, wird immer länger. Nachdem es vor einigen Jahren schon die Anbieter FlexStrom und Teldafax getroffen hatte, kamen kürzlich der Strom- und Gasanbieter e:veen, die Bayerische Energieversorungsgesellschaft (BEV), die Deutsche Energie GmbH und energycoop eGhinzu. Einem Bericht des MBI Energy Daily (s.u.) zufolge, rechnet die Managementberatung Horváth & Partners künftig mit noch weiteren Insolvenzen in der Branche und begründet diese mit den gestiegenen Großhandelspreisen für Strom und Gas, auf die viele Anbieter nicht vorbereitet seien.
Der Insolvenzfall kann Kunden bares Geld kosten, vorhandene Guthaben und Boni werden unter Umständen nicht mehr ausgezahlt bzw. Kunden haben Vorkasse geleistet und die Rückzahlungen können ausbleiben. Die Chance auf eine vollständige Erstattung ist sehr gering, die Kunden brauchen einen langen Atem und häufig anwaltliche Hilfe.
Geschäftsmodelle mit Lockangeboten entsprechen nicht den Werten der Pfalzwerke und der Art, wie wir Geschäfte machen. Wir sind unseren Preis wert, wir halten was wir versprechen und sind auch morgen für unsere Kunden da – zuverlässig, langfristig, und nachhaltig.
Das spiegelt auch das Siegel „TOP Lokalversorger“ vom Energieverbraucherportal wieder, mit dem die Pfalzwerke im Bereich Strom zum wiederholten Male ausgezeichnet wurden.
Auch in anderen Bereichen engagieren sich die Pfalzwerke für die Region. So investiert das Unternehmen beispielsweise in erneuerbare Energien und beteiligt sich aktiv in Zusammenarbeit mit NABU und BUND am Umwelt- und Vogelschutz. Darüber hinaus verbleiben von jedem Euro Ertrag, den die Pfalzwerke erwirtschaften, 21 Cent durch Investitionen, Steuern, Gehälter und vieles mehr in der Region.
Insolvenzen von Energieversorgern – Das sollten Sie wissen
Die Frage, die für die meisten Kunden, die von einer Energieversorger-Insolvenz betroffen sind, aufkommt, ist die Frage nach der Fortsetzung der Versorgung.
Hierbei sind verschiedene Szenarien denkbar: Setzt das insolvente Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb und somit die Lieferung von Strom und Gas fort, laufen auch die bestehenden Verträge weiter. Wird die Versorgung seitens des Unternehmens eingestellt, fallen die Kunden automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Ob auch die bestehenden Verträge mit der Einstellung der Versorgung enden, ist eine rechtliche Grauzone und nicht eindeutig geklärt. Betroffene sollten daher in diesem Fall besser vorsorglich kündigen. Außerdem sollten sie alle Zahlungen an den insolventen Versorger stoppen sowie den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen.
Weitere Infos finden Sie auch unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/vertraege-und-anbieterwechsel/was-tun-wenn-der-stromlieferant-nicht-mehr-liefert-6571
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Quelle: MBI Energy Daily vom 06. März 2019 / Nr. 46 „Weiteren Billigstromanbietern droht Pleite“