Gewinnt tolle Sachpreise

für eure Tombola

Gewinnt 30 Pakete mit tollen Preisen für die Tombola eurer Organisation.

So einfach geht’s:

Macht ein Foto samt kurzem Statement von euch und/oder eurer Organisation und ladet es in der Teilnehmer-Galerie hoch. Wir verlosen die 30 Pakete unter allen Teilnehmern und wünschen euch dabei viel Glück!

Hinweis: Teilnahmeberechtigt sind alle Organisationen, die sich innerhalb des Pfalzwerke Netzgebiets befinden oder Kunde der Pfalzwerke sind.

Unsere Aktion 2023 hat am 6. April geendet. Vielen Dank für eure zahlreichen Einsendungen!

Wir melden uns in Kürze bei den Gewinnerinnen und Gewinnern. In der Teilnehmer-Galerie der einzelnen Kategorien könnt ihr euch die Bewerbungen ansehen.

Eure Ansprechpartnerin

Sidney  Johnson
Sidney Johnson
Spenden & Tombola
Strategisches Marketing & Unternehmenskommunikation
Pfalzwerke Aktiengesellschaft
Wredestraße 35 67059 Ludwigshafen
+49 621 585 2251 E-Mail schreiben
Teilnahmebedingungen
MELDE JETZT DEIN SUPERTEAM – Pfalzwerke unterstützen Organisationen in der Region

Die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT (nachfolgend „PW“ genannt) unterstützt in jedem Jahr zahlreiche Vereine, Organisationen und Institutionen in der Region. Im Rahmen dieses gesellschaftlichen Engagements können sich Organisationen in diesem Jahr vom 06. März bis 06. April 2023 für die Pfalzwerke Aktion „Wir unterstützen dein Superteam“ (nachstehend „Aktion“ genannt) bewerben. Es werden insgesamt 150 Heldenpakete über eine Votingaktion zur Verfügung gestellt. Organisationen können zwischen einem von insgesamt fünf Heldenpaketen wählen, auf die sie sich bewerben:

Heldenpaket I (Spenden):

20 x 500 Euro Spende

Heldenpaket II a (Sponsoring):

25 x 1 Trikot-Set für Erwachsene

Heldenpaket II b (Sponsoring):

25 x 1 Trikot-Set für Bambini (unter 7 Jahre)

Heldenpaket II c (Sponsoring):

50 x 300 Euro für die Vereinskasse

Heldenpaket III (OHNE Voting):

30 x 1 Tombolatüte

Mit der Teilnahme stimmen Sie als Vertreter der Organisation diesen Teilnahmebedingungen zu.  

1)      Wie funktioniert die Aktion „Wir unterstützen dein Superteam“ 2023?

  • Die Bewerbungsfrist läuft vom 06.03.2023 - 06.04.2023. Organisationen können sich auf der PW-Webseite für ein Heldenpaket bewerben.
  • Besucher der Webseite können dann für den jeweiligen Teilnehmer bis zum 06.04.2023 abstimmen.
  • Gewinner sind jeweils die Teilnehmer mit den jeweils meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit werden die Gewinner durch PW ausgelost.
  • Interessierte Organisationen können ab 06.03.2023 ihre Bewerbung für ein Heldenpaket online auf www.pfalzwerke.de/helden einreichen. Für das Bewerbungsprofil, das auf der PW-Webseite freigeschalten wird, wird ein Foto, Informationen zur Organisation und ein Statement, warum die Organisation gewinnen sollte, benötigt. Bei der Bewerbung für das Heldenpaket I werden zusätzlich auch die Bankverbindung der Organisation benötigt.
  • Vor Freischaltung auf der Webseite wird die Bewerbung durch PW auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Unvollständige Bewerbungen, die nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden abgelehnt.
  • Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 06.04.2023, 24:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Den Gewinnern des Heldenpakets I wird der Geldbetrag überwiesen. Die Gewinner der Heldenpakete II a - c werden in der KW 16 benachrichtigt und erhalten von PW das Trikotbestellformular bzw. Informationen zur Übergabe der Geldgewinne. Den Gewinnern des Heldenpakets III werden die Tombolatüten bei einem Event im Juli/August 2023 (Termin steht noch nicht fest) übergeben.

2)      Wer darf teilnehmen?

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Organisationen, die im Netzgebiet der Pfalzwerke Netz AG ansässig oder die Kunde der PW sind.
  • Bewerbungen auf das Heldenpaket I: Bewerben dürfen sich nur Fördervereine und soziale Einrichtungen; die steuerliche Abzugsfähigkeit für PW muss sichergestellt sein.
  • Bewerbungen für die Heldenpakete II a – c: Pro Verein wird grundsätzlich nur eine Abteilung zur Bewerbung zugelassen. Es gilt das „Windhundprinzip“. Eine Abteilung eines Vereins kann sich nur auf das Heldenpaket II a, IIb oder II c bewerben, nicht jedoch für mehrere Pakete gleichzeitig. Für das Heldenpaket II b „Bambini“ gilt folgende Ausnahme: Es ist erlaubt, dass sich z.B. eine Fußballmannschaft auf Paket II a und eine Bambini-Mannschaft aus der gleichen Fußball-Abteilung des Vereins auf Paket II b bewirbt.
  • Bitte beachten: Seine Spende / ein Sponsoring darf nicht während laufender Vertragsverhandlungen und nicht während der Dauer von mindestens einem Jahr (für Verträge mit einer Vertragsdauer > 3 Jahre) bzw. während der Dauer von mindestens 3 Monaten (für Verträge ≤ 3 Jahre) vor dem ungefähren Vertragsschluss sowie 6 Monate nach Vertragsschluss erfolgen. Die Förderung der gleichen Organisation erfolgt maximal 3x pro Jahr.

3)      Laufzeit der Vereinbarung (Sponsoring)

  • Heldenpaket II a (Trikotsatz für Erwachsene): Laufzeit vom 01.08.2023 – 31.07.2024
  • Heldenpaket II b (Trikotsatz für Bambini): Laufzeit vom 01.08.2023 – 31.07.2024
  • Heldenpaket II c (Veranstaltung): Laufzeit ab Erhalt der Zusage bis zum Ende der Veranstaltung

4)      Vereinbarungen im Falle eines Gewinnes

Im Fall einer Gewinnzusage im Rahmen der Aktion bei den Heldenpaketen II a - c verpflichten sich die Gewinner zu folgenden Gegenleistungen:

  • Benennung der PW als Sponsor durch Einbindung des Pfalzwerke-Logos auf der Webseite während der gesamten Laufzeit (bei Gewinn des Heldenpakets II a – c); die Ausgestaltung der PW-Logonutzung ist jeweils im Vorfeld mit PW abzustimmen
  • Benennung der PW als Sponsor durch Einbindung des Pfalzwerke-Logos auf Veranstaltungsflyern (bei Gewinn des Heldenpakets II c); die Ausgestaltung der PW-Logonutzung ist jeweils im Vorfeld mit PW abzustimmen
  • Kostenlose PW-Anzeigenschaltung im Vereinsheft oder Programmheft 1x pro Jahr (wenn vorhanden, ansonsten Aushang im Schaukasten o. ä.)
  • Tragen der Trikots/Ausstattung während der gesamten Laufzeit (bei Gewinn des Heldenpaket II a und II b)
  • Aufhängen eines PW-Banners an gut sichtbarer Stelle (z.B. am Spielfeld, am Vereinsgebäude oder auf dem Veranstaltungsgelände) während der gesamten Laufzeit
  • Zusendung eines Mannschaftsfotos an PW in neuer Ausstattung zur weiteren Verwendung durch PW, siehe hierzu Ziff. 6 (bei Gewinn des Heldenpakets II a und II b)
  • Die Gewinner sind berechtigt, Verträge mit weiteren Sponsoren abzuschließen, die keine Wettbewerber der PW in der Energie-Branche sind.

5)      Darüber hinaus (bei Gewinn der Heldenpakete II a oder II b):

  • Zur Durchführung der Aktion arbeitet PW mit einem ausgewählten Dienstleister zusammen. Während des Bestellvorgangs für Trikots etc. in Zusammenhang mit der Aktion wird dieser Dienstleister der Ansprechpartner der Teilnehmer sein.
  • Das Logo der PW wird auf die Vorderseite / Brustbereich der Trikots gedruckt. Die Beflockung von Spielernummern und des Vereinsnamens auf der Rückseite der Trikots erfolgt kostenlos; jeweils gemäß den Angaben des Vereins bzw. der Mannschaft
  • Die Gewinner haben die Bestellung der Trikots/Ausstattung unverzüglich vorzunehmen, spätestens jedoch vier Wochen nach Gewinnbenachrichtigung durch PW. Die Bestellung der Trikots kann ausschließlich über das Bestellformular, das durch PW zur Verfügung gestellt wird, getätigt werden.
  • Der Verkauf Trikot-Sets mit PW-Logo, die in Zusammenhang mit der Aktion erworben wurden, ist ausdrücklich untersagt.
  • Eine Auszahlung des Geldbetrages ist nicht möglich.

6)      Nutzungsrechte

  • Der Teilnehmer räumt PW am Bewerbungsprofil, am Mannschaftsfoto und an seinen Marken jeweils ein weltweites einfaches Nutzungsrecht ein.
  • Das Nutzungsrecht am Bewerbungsprofil umfasst das Recht, dieses ganz oder teilweise im Zusammenhang mit der Aktion, für die Bewerbung von Nachfolgeaktionen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit der PW und der PW Gruppe zu nutzen.
  • PW ist insbesondere berechtigt, das Bewerbungsprofil ganz oder teilweise analog und digital zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (z.B. auf eigenen Internetseiten und solchen Dritter, in sozialen Netzwerken sowie in analogen und digitalen Veröffentlichungen wie Flyer, Pressemitteilungen und Anzeigen in Tageszeitungen).
  • Das Nutzungsrecht am Mannschaftsfoto und an den Marken umfasst das Recht, diese jeweils im Zusammenhang mit der Aktion, für die Bewerbung von Nachfolgeaktionen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit der PW und PW Gruppe zu nutzen.
  • PW ist insbesondere berechtigt, das Mannschaftsfoto und die Marken analog und digital zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (z.B. auf eigenen Internetseiten und solchen Dritter, in sozialen Netzwerken sowie in analogen und digitalen Veröffentlichungen wie Flyer, Pressemitteilungen und Anzeigen in Tageszeitungen).
  • Der Teilnehmer erklärt, dass Schutzrechte Dritter nicht entgegenstehen; insbesondere die auf den Fotos abgebildeten Personen bzw. deren gesetzlichen Vertreter ihre Einwilligung zur vorstehend genannten Nutzung der Fotos erteilt haben.

7)      Datenschutz

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzhinweise der PW unter www.pfalzwerke.de/datenschutz verwiesen.

8)      Sonstiges

  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Die Entscheidungen darüber, wer die Gewinner der Aktion sind, sind für die Teilnehmer verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Die Marke und die Firmierung von PW darf vom Teilnehmer jeweils nur insoweit genutzt werden, wie PW hierfür ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat. Dies gilt auch für Pressemitteilungen und Veröffentlichungen in jeglicher Art.
  • PW ist berechtigt, die Aktion bis zum Ende der Bewerbungsfrist zu widerrufen.
  • Änderungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem ertrag ist Ludwigshafen am Rhein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, werden die Parteien an Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
  • Kontaktdaten:

PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT
Wredestraße 35
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0621 585 2251
Telefax: 0621 585 2257
E-Mail: sponsoring(at)pfalzwerke.de
Internet: www.pfalzwerke.de