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Ludwigshafen, 18.04.2023

Pfalzwerke machen an Windkraftanlagen das Licht aus

Windkraftanlagen dürfen nachts nicht mehr durchgängig blinken. Bis Ende 2023 müssen alle Lichtanlagen bestehender Anlagen umgerüstet sein – das schreibt das Osterpaket der Bundesregierung vor. Die PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT kommt dieser Aufforderung schon weit vor der gesetzlichen Frist nach und hat bereits fast alle im Eigenbestand befindlichen Windkraftanlagen umgerüstet, sodass der Betrieb nach erteilter Genehmigung erfolgen kann.

Windkraftanlagen sind unverzichtbare Helfer, um die Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern zu reduzieren. Doch auch wenn sie für die Energiewende wichtig sind: Manche Anwohner*innen fühlen sich von dem ständigen Blinken gestört. Auch Autofahrer*innen können von den blinkenden Lichtern abgelenkt werden.

Diese Problematik ist schon länger bekannt und wurde von der Bundesregierung bereits 2018 im Energiesammelgesetz festgehalten. Das sogenannte Osterpaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien befasst sich konkret damit und schreibt vor: Onshore-Windparks dürfen ab 2024 nachts nur noch bedarfsbezogen blinken, nämlich dann, wenn sich ihnen ein Flugzeug oder Hubschrauber nähert. Diese bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für den Bestand und den Neubau von Windenergieanlagen in Deutschland ist zum 31.12.2023 verpflichtend.

„Damit die Anwohnerinnen und Anwohner nachts besser schlafen können, sind wir viele Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist aktiv geworden“, sagt Sabine Hörrmann, Abteilungsleiterin Dienstleitungen für Erzeugungsgesellschaften bei den Pfalzwerken. Die Windparks und Windkraftanlagen der Pfalzwerke stehen unter anderem in Bubenheim, Wolfstein, Oberndorf, Göllheim, Kindenheim und Rüssingen.

Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung funktioniert über sensorgesteuerte Transponder. Diese sind in den Lampen von Windkraftanlagen verbaut und reagieren auf die Transpondersignale von Luftfahrzeugen. Sobald der Transponder in der Windkraftanlage das Signal empfängt, dass sich ein Luftfahrzeug in einem Umkreis von 4 km und einer Flughöhe von weniger als 600 m befindet, wird in Sekundenschnelle das Licht angeschaltet. Durch diese bedarfsgerechte Steuerung wird eine nächtliche Lichtreduktion von 95 Prozent erreicht – eine große Entlastung für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen. Zusätzlich wird die Lichtverschmutzung erheblich reduziert, wovon auch Pflanzen und nachtaktive Tiere profitieren. 

 

 

Bereits viele Monate vor der gesetzlichen Frist rüsten die Pfalzwerke das Licht ihrer Windkraftanlagen auf „bedarfsgerechte Steuerung“ um.