Das sind Gelder, die an den Staat fließen. Sie machen mit 28 Prozent des Strompreises einen großen Anteil aus.
Zusätzlich zur Umsatzsteuer fällt die Stromsteuer auf die Nutzung von elektrischem Strom an. Sie wird auch als "Ökosteuer" bezeichnet.
Die §19 StromNEV-Umlage (Seit Anfang 2025: Aufschlag für besondere Netznutzung) soll energieintensive Industriebetriebe in Deutschland wettbewerbsfähig halten. Dank ihr können Unternehmen aus diesem Bereich eine Befreiung von den Netznutzungsentgelten oder deren Ermäßigung beantragen. Die Kosten tragen dann die Endverbraucher*innen.
Die Konzessionsabgabe stellen Kommunen den Energieversorgern in Rechnung. Und zwar für die Benutzung der öffentlichen Wege und Straßen, auf denen die Stromleitungen verlegt werden.
Weiterhin sind die Offshore-Netzumlage sowie die KWKG-Umlage im Strompreis inbegriffen.