§ 40 Abs. 3 EnWG
Hier handelt es sich um Belastungen, die je nach Art und Höhe vom Netzbetreiber, Gesetzgeber bzw. von hoheitlichen Institutionen vorgegeben werden.
Stand Jan. 2026 sind folgende Belastungen zu berücksichtigen:
- Stromsteuer (Ökosteuer), § 3 StromStG
- vom Netzbetreiber zu erhebende Abgaben und Umlagen wie KWK-G-Umlage, Offshore-Netzumlagen (§ 17 EnWG, EnFG), (§ 19 StromNEV), Konzessionsabgaben (§ 12 EnFG)
- Umsatzsteuer, die auf alle Preisbestandteile erhoben wird.
Aktuelle Informationen zu den Steuern, Abgaben und Umlagen können abgerufen werden
- auf der Homepage des jeweils zuständigen Netzbetreibers (bzgl. Konzessionsabgaben) sowie
- auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de oder der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de (bzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen und anderen Belastungen).