Stromkennzeichnung
Der Energieträger-Mix der Pfalzwerke
Damit Sie genau wissen, wie sich Ihr Stromprodukt von den Pfalzwerken zusammensetzt, informieren wir Sie im Einzelnen über die Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen.
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz; Werte sind gerundet. Angaben auf Basis von Daten des Jahres 2016.
Stand: November 2017
1 Quelle: PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT.
2 Gilt für alle Produkte mit einem Erzeugungsanteil von 100 % erneuerbare Energien.
3 Gilt für alle Produkte außer den Ökostrom-Produkten.
Der Energieträger-Mix der privilegierten Kunden im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ist nicht enthalten.
4 Quelle: BDEW.