Energieaudit: Reduzieren Sie jetzt Energiekosten

Ihr Weg zu mehr Energieeffizienz

Im Zuge der Energiewende in Deutschland spielen Energieaudits eine wichtige Rolle. Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurden größere und verbundene Unternehmen (Nicht-KMU) dazu verpflichtet bis Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen und nachzuweisen. Die Unternehmen sind laut EDL-G des Weiteren dazu verpflichtet mindestens alle vier Jahre ein weiteres Audit durchzuführen.

Aber auch für kleinere Unternehmen kann eine Energieberatung außerhalb der gesetzlichen Pflicht sinnvoll sein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können die Ergebnisse der Beratung als Grundlage für Entscheidungen für Energieeffizienzmaßnahmen nutzen.

So läuft das Engergieaudit ab

Die Grundlage für das obligatorische Energieaudit ist eine systematische Erfassung und Analyse der Energiedaten. Daraus lassen sich die Energieflüsse des Unternehmens und damit verbundene Energiepotentiale identifizieren. In einem Abschlussbericht werden diese Einsparpotentiale ausgewiesen und auf Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen sinnvolle Maßnahmen empfohlen. Das Energieaudit ist normiert in der DIN EN 16247-1.

Die Pfalzwerke arbeiten mit kompetenten, qualifizierten und entsprechend zertifizierten Energieberatern zusammen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und vermitteln Ihnen den Partner, der Ihnen die Ihrerseits gewünschte Qualität bietet. Gern stehen wir für Sie nachfolgend bereit, die als Ergebnis des Audits vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen um letztlich Ihre Energiekosten zu senken.

Jetzt anfragen

1.

Auftaktbesprechung -  Zu Beginn des Audits gibt es ein erstes Gespräch in dem die Ziele, Erwartungen und Inhalte des Energieaudits gemeinsam abgestimmt werden. Dabei werden auch die Ansprechpartner festgelegt sowie organisatorische und technische Rahmenbedingungen geklärt.

2.

 Datenerfassung - In einem zweiten Schritt analysieren wir die von Ihnen bereitgestellten Bestandsdaten.

3.

Vor-Ort-Begehung -  Bei einer gemeinsamen Begehung des Objekts werden der Energieeinsatz evaluiert sowie die Arbeitsabläufe analysiert. Bei Bedarf werden weitere Daten erfasst und Messungen durchgeführt.

4.

Analyse -  Die Energiedaten werden entsprechend ausgewertet und die Energiebilanz erstellt. Anhand der Analyse wird ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Energieeffizienz entwickelt.

5.

Energieauditbericht - Im abschließenden Bericht werden die einzelnen Schritte des Audits und deren Inhalte dokumentiert und zusammengefasst. Er beinhaltet die Darstellung des energetischen Ist-Situation Ihres Unternehmens und die draus resultierenden Effizienzpotentiale.

6.

Abschlussbesprechung -  Zum Abschluss des Audits wird der Bericht mit den Audit-Ergebnissen und Handlungsempfehlungen zur Effizienzsteigerung übergeben und die Ergebnisse präsentiert und diskutiert.

Sind Sie zur Durchführung eines Audits verpflichtet?

Die Energieaudit-Pflicht gilt für größere und verbundene Unternehmen in Deutschland. Ausgenommen sind dabei kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Das Energieaudit muss alle vier Jahre entsprechend der DIN EN 16247-1 wiederholt werden.

Die Pfalzwerke arbeiten mit Energieauditoren zusammen, die entsprechend qualifiziert und erfahren sind. Als unabhängiger Energiedienstleister beraten Sie unsere Partner, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral.

Audit durchgeführt, was nun?

Gerne unterstützen wir Sie  bei der Umsetzung der im Audit identifizierten Maßnahmen und bringen damit die Energieeffizienz Ihres Unternehmens strategisch voran. Dazu greifen wir die Ergebnisse Ihres Energieaudits auf und überprüfen gleichzeitig Ihr Eigenerzeugungspotenzial. Hier ergeben sich oftmals effiziente Kombinationsmöglichkeiten, die wir für Sie in einem individuellen Effizienzmaßnahmenplan zusammenstellen.

Häufig gestellte Fragen zum Energieaudit

Verpflichtet sind alle Unternehmen, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 250 Mitarbeiter
  • Mindestens 43 Mio. Euro Bilanzsumme oder
  • mindestens 50 Mio. Euro Jahresumsatz
  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung über 25 %
  • Unternehmen, die in Konzernen verflochten sind (genaue Berechnung der Beteiligungsverhältnisse notwendig)

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Unternehmen als Nicht-KMU eingestuft wird, raten wir Ihnen eine eingehende Prüfung. Eine Hilfestellung zur Einschätzung liefert hierzu der BAFA Entscheidungsbaum.

Die Kosten für ein Audit sind sehr individuell. Sie hängen von Größe des Unternehmens und dem zu betrachteten Umfang entsprechend Vorgaben zum Audit ab.

Für Nicht-KMUs bestehen im Rahmen des Energieaudits keine Fördermöglichkeiten.

Sind Sie als kleines oder mittleres Unternehmen an einer Energieberatung interessiert, so gibt es hierfür eine entsprechende Förderung der  mit einer Zuwendung von bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bis maximal 6.000 Euro. 

 

Das Audit beginnt in der Regel mit einer Besprechung, in der wir mit Ihnen gemeinsam die Rahmenbedingungen des Audits festlegen. Dabei wird auch vereinbart, welche Daten geliefert werden müssen.

Wir klären außerdem die Anforderungen an Messungen mit Ihnen sowie die praktische Durchführung des Energieaudits. Danach folgt die Datenerfassung. Hierzu erfasst der Auditor alle Daten rund um Ihrem Energieverbrauch.

 In einem Vor-Ort-Termin werden diese Daten dann validiert und der IST-Zustand ermittelt. In der darauffolgenden Analyse werden die gewonnenen Daten ausgewertet und eine Energiebilanz erstellt. Daraus leiten wir unsere Empfehlungen zur Verbesserung der Energiebilanz Ihres Unternehmens ab.

Den IST-Zustand sowie die Ergebnisse der Analyse und den entsprechenden Empfehlungen fassen wir für Sie übersichtlich einen Bericht zusammen. Dieser wird Ihnen bei der persönlichen Abschlussbesprechung übergeben.

Die Pfalzwerke arbeiten mit externen Partner als Energieauditoren zusammen. Alle unsere Energieauditoren haben eine entsprechend fachliche Ausbildung und praktischen Erfahrung in der Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247‑1. Nach § 7 Abs. 3 EDL-G führt das BAFA eine öffentliche Liste mit Energieaudits durchführende Personen. Die Eintragung bei der BAFA ist jedoch keine verpflichtende Voraussetzung, um Energieaudits durchzuführen.

Abhängig vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, sind Unternehmen mindestens alle vier Jahre dazu verpflichtet ein weiteres Energieaudit durchzuführen - gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Audits. Insofern Ihr erstes Audit nach dem Inkrafttreten des neuen EDL-G in Q4/2015 stattfand, sind die spätestens Ende Q4/2019 bzw. Q1/2020 zu einem neuen Audit verpflichtet.