Ersatzversorgung
Wir beliefern Sie mit Strom
Die Ersatzversorgung ist in § 38 EnWG gesetzlich verankert und gewährleistet für Letztverbraucher in der Niederspannung für einen Zeitraum von 3 Monaten eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Strom, falls einer Lieferstelle kein bestimmter Liefervertrag zugeordnet werden kann und die weiteren Voraussetzungen des § 38 EnWG vorliegen.
Die Ersatzversorgung Strom übernimmt der örtliche Grundversorger. Ist Ihr Unternehmen im Liefergebiet der Pfalzwerke ansässig, dann beliefern wir Sie ersatzweise mit Strom.
Kunden, die nicht unter §38 ENWG fallen, d.h. Kunden in höherer Spannungsebene als Niederspannung, können ihre vorübergehende Interimsversorgung mit uns vereinbaren, in entsprechender Anwendung der Bedingungen der Ersatzversorgung von Geschäftskunden. Die Interimsversorgung endet automatisch, wenn ein neuer Lieferant die betreffende Lieferstelle gemäß GPKE-Vorgaben anmeldet. Das Interimsangebot für Kunden in höheren Spannungsebenen beinhaltet keine Netznutzung; diese wäre ggf. durch Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG zu regeln. Dafür entfällt bei der Interimsversorgung, anders als bei der gesetzlichen Ersatzversorgung in Niederspannung, der Zuschlag für die Netznutzung.
Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit einer Ersatz- oder Interimsversorgung können wir den Anschluss durch den Netzbetreiber unterbrechen lassen, ggf. auch schon vor Ablauf der 3-Monats-Frist nach § 38 EnWG. Die Ersatz- oder Interimsversorgung kann von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Bonitätsindex des Kunden bei einer im allgemeinen Wirtschaftsverkehr anerkannten Auskunftsdatei oder einer Nachfolgeorganisation nicht (mehr) den Kriterien "guter" Bonität entspricht, wenn sich die Bonität eines etwaigen Sicherungsgebers nachweislich verschlechtert oder wenn der Kunde seinen Informationspflichten nicht nachkommt. "Gute" Bonität ist spätestens dann nicht mehr gegeben, wenn als Bezugsgröße bei IHD ein Wert von 2,5 oder alternativ bei Creditreform ein Wert von 250 überschritten wird.
Sie haben Fragen zur Ersatz- oder Interimsversorgung mit Strom? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.
Preisblatt Ersatzversorgung
Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen ab 01.04.2023
Bisherige Preisblätter
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen von 01.02.2023 bis 31.03.2023
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen ab 15.01.2023 bis 31.01.2023
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen Dezember 2022
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen November 2022
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen Oktober 2022
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen September 2022
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen August 2022
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen Juli 2022
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen Juni 2022
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen April 2022
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen März 2022
- Pfalzwerke Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskund*innen Januar 2022