Ersatzversorgung

Wir beliefern Sie mit Strom

Die Ersatzversorgung ist in § 38 EnWG gesetzlich verankert und gewährleistet für Letztverbraucher in der Niederspannung für einen Zeitraum von 3 Monaten eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Strom, falls einer Lieferstelle kein bestimmter Liefervertrag zugeordnet werden kann und die weiteren Voraussetzungen des § 38 EnWG vorliegen. 

Die Ersatzversorgung Strom übernimmt der örtliche Grundversorger. Ist Ihr Unternehmen im Liefergebiet der Pfalzwerke ansässig, dann beliefern wir Sie ersatzweise mit Strom.

Kunden, die nicht unter §38 ENWG fallen, d.h. Kunden in höherer Spannungsebene als Niederspannung, können ihre vorübergehende Interimsversorgung mit uns vereinbaren, in entsprechender Anwendung der Bedingungen der Ersatzversorgung von Geschäftskunden. Die Interimsversorgung endet automatisch, wenn ein neuer Lieferant die betreffende Lieferstelle gemäß GPKE-Vorgaben anmeldet. Das Interimsangebot für Kunden in höheren Spannungsebenen beinhaltet keine Netznutzung; diese wäre ggf. durch Abschluss eines eigenen Netznutzungsvertrags mit der Pfalzwerke Netz AG zu regeln. Dafür entfällt bei der Interimsversorgung, anders als bei der gesetzlichen Ersatzversorgung in Niederspannung, der Zuschlag für die Netznutzung.   

Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit einer Ersatz- oder Interimsversorgung können wir den Anschluss durch den Netzbetreiber unterbrechen lassen, ggf. auch schon vor Ablauf der 3-Monats-Frist nach § 38 EnWG. Die Ersatz- oder Interimsversorgung kann von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Bonitätsindex des Kunden bei einer im allgemeinen Wirtschaftsverkehr anerkannten Auskunftsdatei oder einer Nachfolgeorganisation nicht (mehr) den Kriterien "guter" Bonität entspricht, wenn sich die Bonität eines etwaigen Sicherungsgebers nachweislich verschlechtert oder wenn der Kunde seinen Informationspflichten nicht nachkommt. "Gute" Bonität ist spätestens dann nicht mehr gegeben, wenn als Bezugsgröße bei IHD ein Wert von 2,5 oder alternativ bei Creditreform ein Wert von 250 überschritten wird.

Sie haben Fragen zur Ersatz- oder Interimsversorgung mit Strom? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.