Strompreis­zusammen­setzung 

Der Strompreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen

    

Steuern, Abgaben und Umlagen

§ 40  Abs. 3 EnWG

Hier handelt es sich um Belastungen, die je nach Art und Höhe vom Netzbetreiber, Gesetzgeber bzw. von hoheitlichen Institutionen vorgegeben werden. 
Stand Jan. 2026 sind folgende Belastungen zu berücksichtigen: 

  • Stromsteuer (Ökosteuer), § 3 StromStG
  • vom Netzbetreiber zu erhebende Abgaben und Umlagen wie KWK-G-Umlage, Offshore-Netzumlagen (§ 17 EnWG, EnFG), (§ 19 StromNEV), Konzessionsabgaben (§ 12 EnFG)
  • Umsatzsteuer, die auf alle Preisbestandteile erhoben wird. 
Aktuelle Informationen zu den Steuern, Abgaben und Umlagen können abgerufen werden 

  • auf der Homepage des jeweils zuständigen Netzbetreibers (bzgl. Konzessionsabgaben) sowie 
  • auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de oder der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de (bzgl. Steuern, Abgaben und Umlagen und anderen Belastungen).

Netznutzung und grundzuständiger Messstellenbetrieb

§ 40  Abs. 3 EnWG

Hier handelt es sich um  Belastungen, die je nach Art und Höhe vom Netzbetreiber und grundzuständigen Messstellenbetreiber vorgegeben werden. 

  • Die Netznutzungsentgelte sind gesetzlich reguliert und beziehen sich auf die Durchleitung des Stroms durch die Energieversorgungsnetze. Weitere Informationen siehe: § 21 EnWG - Einzelnorm und StromNEV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
  • Entgelte des grundzuständigen Messstellenbetriebs sind ebenfalls gesetzlich reguliert und beziehen sich auf die Einrichtung, den Betrieb und die Betreuung von Messeinrichtungen. Weitere Informationen siehe: MsbG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
  • Die aktuellen Preise der Netzbetreiber und der grundzuständigen Messstellenbetreiber sind jeweils auf deren Homepage veröffentlicht. 

Versorgeranteil 

§ 3 Nr. 106 EnWG

Hier handelt es sich um die Kosten der Energiebeschaffung und des Vertriebs sowie um die Marge des Energielieferanten.

·        Die Kosten der Energiebeschaffung beziehen sind auf den Einkauf des Stroms an den Großhandelsmärkten (z.B. Termin- und Spotmärkte)  

·        Die Kosten des Vertriebs beziehen sich u.a. auf Personal, Marketing und Services.

Die Marge bezieht sich auf den angemessenen Gewinn.

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