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Die Pfalzwerke FAQ

    Haben Ihre Verträge eine Preisgarantie?

    Zur Zeit vergeben wir bei Tarifabschluss keine Preisgarantie.

    Die vertraglichen Bedingungen sind in der Stromgrundversorgungsverordnung und außerhalb der Grundversorgung in unseren AGBs geregelt. 

    Unter anderem finden Sie dort die Infos zu:

    • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
    • Preisgarantie und Preisbestandteile
    • Zahlungsbedingungen und Abrechnung

    Prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen, welche die für Sie geltende Verordnungen oder AGBs sind. Diese können unter Umständen abweichend sein und somit können auch andere Regelungen gelten.