Strompreis­zusammen­setzung 2022

So setzt sich der Strompreis zusammen

Der Strompreis setzt sich aus zahlreichen Komponenten zusammen. Etwa 80 % des Strompreises sind vom Energieversorger nicht beeinflussbar.

Strompreis­zusammen­setzung
                                                                                                                      

Der Strompreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen

1. Steuern, Abgaben und Umlagen
Das sind Gelder, die an den Staat fließen. Sie machen annähernd die Hälfte des Strompreises und damit den größten Anteil aus. Die EEG-Umlage macht den größten Teil aus. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt. Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. 

Die §19 StromNEV-Umlage soll energieintensive Industriebetriebe in Deutschland wettbewerbsfähig halten. Dank ihr können Unternehmen aus diesem Bereich eine Befreiung von den Netznutzungsentgelten oder deren Ermäßigung beantragen. Die Kosten tragen dann die Endverbraucher*innen.

Die Konzessionsabgabe stellen Kommunen den Energieversorgern in Rechnung. Und zwar für die Benutzung der öffentlichen Wege und Straßen, auf denen die Stromleitungen verlegt werden.

Die Stromsteuer fällt auf die Nutzung von elektrischem Strom an. Sie wird auch als "Ökosteuer" bezeichnet.

Die Abschaltbare Lasten-Umlage soll eine höhere Netzstabilität und damit die
Versorgungssicherheit sicherstellen. Sie wird erhoben, damit stromintensive Industriebetriebe dafür entschädigt werden, dass sie bei zu hoher Netzauslastung ihre Prozesse kurzzeitig ausschalten.

2. Netznutzungsentgelte, Messungen und der Messstellenbetrieb
Das Netznutzungsentgelt macht mit beinahe 21 Prozent des Strompreises einen großen Teil der Stromkosten aus. Diese Netzentgelte sind Kosten, die vom Netzbetreiber für die Durchleitung des Stroms durch ihre Netze erhoben werden. Davon werden die Kosten für den Aufbau, den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes bezahlt. Beim Punkt Messungen und dem Messstellenbetrieb geht es um das Entgelt für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (z.B. Zähler) und die Ablesung.

3. Energiebeschaffung/Service und Vertrieb
Was heißt Energiebeschaffung? Die Energieversorger kaufen den Strom, den sie ihren Kund*innen weitergeben, an der Strombörse ein. Es gibt den Terminmarkt für langfristige Einkäufe. Hier kaufen die Energieversorger den Großteil ihrer Energie. Zudem gibt es den Spotmarkt für kurzfristige Stromeinkäufe und den Ausgleichsenergiemarkt zum Ausgleich zwischen eingekaufter und tatsächlich benötigter Strommenge.
Vertrieb und Service umfasst dann die Personalkosten, die Marketingkosten und die Kosten für den Kundenservice, den dein Energieversorger hat. Diese Kosten sind vom Stromanbieter beeinflussbar.