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Die Pfalzwerke FAQ

    Kann ich den Namen des Vertragspartners ändern?

    Bei einem Vertragspartnerwechsel kann der Energievertrag vom Vorgänger nicht einfach übernommen werden. 
    In folgenden Fällen kann der Name des Vertragspartners geändert werden:

    • Schreibfehler im Namen 
    • Nachname hat sich wegen Scheidung oder Heirat geändert
    • Frau oder Mann übernimmt den Vertrag vom verstorbenen Ehepartner*in
    • Ehepartner*in soll im Vertrag mit aufgenommen oder gelöscht werden 
    • Vertrag soll auf Erbe/in (nicht Ehepartner/in) überschrieben werden -hier ist eine Sterbeurkunde erforderlich

    Nutzen Sie für die Änderungsmitteilung einfach unser Kontaktformular und teilen uns den neuen Namen und den Grund der Änderung mit. 
    In allen anderen Fällen in denen sich der/die komplette Vertragspartner*in ändert, können Sie uns einfach, nachdem Sie sich einen passenden Tarif ausgewählt haben, einen neuen Auftrag (bis zu 14 Tage rückwirkend als Neukunde) über unseren Tarifrechner erteilen.