Pfalzwerke FAQ
Häufig gestellte Fragen zu Strom, Gas und Verträgen
Finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unseren Stromtarifen und Gastarifen, zu Umzügen und Stromvertrag sowie zur Erfassung Ihres Zählerstands als Pfalzwerke Kunde.
Fragen rund um die Pfalzwerke.
- Sie beziehen günstig und zuverlässig Energie von uns.
- Sie profitieren von transparenten und daher leicht nachvollziehbaren Preisen.
- Sie melden sich einfach und kostenlos per Online-Formular bei uns an.
- Sie werden zuverlässig mit Energie versorgt.
- Sie haben einen starken Partner, der seit über 100 Jahren zuverlässig die Pfalz und den Saarpfalz-Kreis mit Energie versorgt.
- Sie erhalten über unseren Newsletter regelmäßig Informationen rund um den Energiemarkt.
- Sie können zwischen verschiedenen Stromtarifvarianten, Gastarifen oder Wärmetarifen wählen, damit Sie einen Tarif finden, der zu Ihnen passt!
- Sie können einen Beitrag zur Umwelt leisten, indem Sie Pfalzwerke Ökoprodukte wählen.
- Sie können sich für unseren komfortablen Online-Service registrieren und behalten so jederzeit den Überblick.
Umzug: Neuanmeldung oder Abmeldung bei Wohnungswechsel (kein Wechsel des Energieanbieters)
Wenn Sie umziehen, ist Ihr Vertrag mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin fristgerecht hier zu kündigen.
Anschließend können Sie über das gleiche Formular die Versorgung für Ihr neues Zuhause jederzeit schnell und unkompliziert wieder anmelden.
Sie sind neu in eine Wohnung oder in ein Haus eingezogen oder ziehen dort bald ein? Dann lassen Sie sich doch einfach vom ersten Tag an mit günstiger Energie von den Pfalzwerken beliefern. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur zum Tagesdatum oder in die Zukunft möglich ist.
Für Ihr neues Zuhause können Sie sich jederzeit schnell und unkompliziert hier anmelden.
Fragen zu Vertrag und Tarifen
Die Pfalzwerke bieten Ihnen verschiedene Stromtarife für Privatkunden oder Stromtarife für Gewerbekunden an. Auf unserer Homepage können Sie schnell und bequem den von Ihnen gewünschten Tarif bestellen. Im Anschluss erhalten Sie eine Vertragsbestätigung mit allen wichtigen Informationen zum neuen Tarif von uns.
Unsere Ökotarife finden Sie alle im Pfalzwerke Tarifrechner. Die Bestellung funktioniert wie bei den „Normaltarifen“. Einfach auswählen und bestellen. Für Sie und unsere Zukunft.
Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft oder Strom bzw. Gas aus Biomasse: Ökostrom oder Ökogas setzt sich ausschließlich aus regenerativen Quellen zusammen. Wenn Sie sich bei Ihrem Tarif für Ökostrom oder Ökogas entscheiden, wird Energie aus diesen regenerativen Quellen in der Höhe Ihrer verbrauchten Menge ins gesamte Strom- oder Gasnetz eingespeist.
Eine steigende Nachfrage nach Ökostrom und Ökogas bewirkt langfristig, dass mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. So können Sie als Kunde aktiv Ihren Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten.
Es gibt zwei Gründe, warum Ökotarife aktuell noch etwas teurer sind als herkömmliche Tarife: Zum einen ist die Gewinnung aus erneuerbaren Quellen aufwendiger, zum anderen ist der Marktanteil noch geringer.
Je mehr Ihrer Freunde, Bekannten und Kollegen Sie von Pfalzwerke Ökotarifen überzeugen, desto günstiger könnten Strom und Gas aus erneuerbaren Energien also in Zukunft für alle werden.
Je nach Stromtarif oder Gastarif gewähren wir eine Preisgarantie für unsere Strom- und Gasprodukte ab Lieferbeginn. Somit wird Ihnen während der Garantielaufzeit der vertraglich vereinbarte Preis zugesichert. Preisanpassungen werden Ihnen mindestens sechs Wochen vor Vertragsende mitgeteilt. So haben Sie ausreichend Zeit, unsere Preise zu prüfen.
Geht Ihnen eine Preisanpassung zu, steht Ihnen selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht zu.
Sie können Ihre Kündigungsfrist der letzten Energieabrechnung oder den vorliegenden Vertragsunterlagen entnehmen. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Produkt.
Fragen zu den Pfalzwerke Online-Services
Damit Sie sich für den Online-Service registrieren können, beachten Sie bitte Folgendes:
Eine Anmeldung können Sie online über den Menüpunkt Umzugsmeldung, telefonisch unter 0621 57057-2585 oder schriftlich per Brief oder Fax vornehmen.
Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie Ihr Begrüßungsschreiben inklusive Vertragskontonummer, mit der Sie sich für den Online-Service registrieren können. Bitte achten Sie beim Registrierungsprozess auf die richtige Schreibweise Ihrer Daten, wie in unseren Schreiben angegeben.
Die Vertragsnummer (auch als Vertragskontonummer bezeichnet) finden Sie auf all unseren Schreiben, wie z.B. auf Ihrem Begrüßungsschreiben oder Ihrer Jahresrechnung.
Damit Ihre persönlichen Daten vor unerlaubten Zugriffen geschützt sind, ist es notwendig, dass Sie sich registrieren und anmelden.
Nachdem Sie sich für den Online-Service registriert haben, erhalten Sie sofort eine Bestätigung per E-Mail. Diese enthält Ihre Zugangsdaten.
Ja, Sie können Ihr Passwort beliebig oft ändern. Wichtig ist, dass Ihr neues Kennwort mindestens 5- und maximal 14-stellig ist. Zu Ihrer eigenen Sicherheit verwenden Sie dabei bitte eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben.
Wählen Sie auf der Anmeldeseite „Passwort vergessen?“ aus. Sie erhalten nach Eingabe Ihrer Sicherheitsfrage ein neues Passwort.
Bitte senden Sie uns hierzu einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir kümmern uns dann um Ihre Abmeldung.
Fragen zur Bankverbindung und zum SEPA-Lastschriftmandat.
Die Bankverbindung der Pfalzwerke lautet:
Commerzbank AG
IBAN-Nr.: DE29 5454 0033 0200 0677 00
SWIFT-BIC: COBADEFFXXX
Gläubiger-ID: DE09PWA00000069162
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung Ihre Geschäftspartnernummer und Vertragskontonummer an. Beide Nummern finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder all unseren Schreiben.
Sie als Kunde haben selbstverständlich bei der Anmeldung die Wahl, ob Sie per Überweisung oder per Lastschrift bezahlen möchten. In beiden Fällen entstehen keine Mehrkosten für Sie.
Eigentlich hat sich nicht viel verändert. Ein SEPA-Lastschriftmandat (kurz: Mandat) ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften und ersetzt Ihre bisherige Einzugsermächtigung im Kontext des europaweiten, bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Klicken Sie hier und erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
Der einzige wirkliche Unterschied? Um SEPA-Überweisungen, -Lastschriften oder -Mandate zu tätigen, benötigen Sie die IBAN (= die internationale Kontonummer) und den BIC (auch SWIFT-Code genannt) statt der früher genutzten Kontonummer und Bankleitzahl.
Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Zahlungsdienstleisters auf Ihrem Kontoauszug oder in Ihrem persönlichen Onlinebanking-Bereich. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.
Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z.B. Rechnungsnummer oder Kundennummer) und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat.
Grundsätzlich ist der Zahlungsverkehr mit ausländischen Banken kein Problem. Sind Sie also Kunde einer nicht in Deutschland ansässigen Bank, so füllen Sie bitte das SEPA-Formular aus.
Fragen zu Ihren Zählerständen
Sie können Ihre Zählerstände gerne über unseren komfortablen Online-Service mitteilen.
Wenn Sie nicht an unserem Online-Service teilnehmen, können Sie Ihre Zählerstande auch über Zählerstand erfassen oder unseren Telefonservice unter der Telefonnummer 0621 57057-2585 übermitteln
Aufgrund Ihres bisherigen Verbrauchsverhaltens haben wir einen erwarteten Verbrauch berechnet. Ihr eingegebener Wert weicht hiervon ab. Deswegen erhalten Sie die Meldung, dass der Zählerstand unplausibel ist. Bitte überprüfen Sie noch einmal Ihre Eingaben. Ist der abgelesene Stand korrekt, bestätigen Sie diesen und wählen die am ehesten zutreffende Begründung aus.
Bitte beachten Sie, dass Sie höchstens zwölf Zählerstände pro Abrechnungszeitraum eingeben können.