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Die Pfalzwerke FAQ

    Wie kann ich bei meinem Vertrag einen zusätzlichen Korrespondenzempfänger/ Rechnungsempfänger hinterlegen?

    In folgenden Fällen können wir einen zusätzlichen Korrespondenzempfänger bei einem Vertragspartner hinterlegen:

    • Verwandter kümmert sich um Schriftverkehr
    • Vorstand oder Kassenwart eines Vereins soll Schriftverkehr erhalten
    • Kunde hat einen gerichtlich bestellten Betreuer 
    • Amt soll den Schriftverkehr eines Kunden erhalten
    • Verwalter soll den Schriftverkehr eines Kunden erhalten
    • Erben bei verstorbenen Kunden für die Schlussabrechnung

    Um einen weiteren Korrespondenzempfänger zu hinterlegen, benötigen wir einen Nachweis wie z.B. Vollmacht des Geschäftspartners, Mitteilung des Amtsgerichts, Sterbeurkunde, Bestellungsurkunde etc.
    Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular.