Schnell zur richtigen Antwort

Die Pfalzwerke FAQ

    Ist eine Vertragsübernahme nach einem Todesfall möglich?

    Handelt es sich bei der/dem Verstorbenen um Ihre*n Ehepartner*in, können wir den Vertrag umschreiben. Bei einem Erben - nicht Ehepartner*in - ist eine Sterbeurkunde erforderlich!
    Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular und teilen uns den neuen Namen mit dem Grund der Änderung mit.