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Die Pfalzwerke FAQ

    Ich hatte einen Wasserschaden und bei mir wurde eine Trocknungsmaßnahme durchgeführt. Wie wirkt sich der Mehrverbrauch auf meinen Abschlag aus?

    Grundsätzlich wird der durch die Trocknungsmaßnahme entstandene Zusatzverbrauch mit Ihrer Jahresrechnung abgerechnet.
    Damit im nächsten Abrechnungsjahr die Abschläge auf den normalen Verbrauch (ohne den Mehrverbrauch des Wasserschadens) angepasst werden, melden Sie uns über das Kontaktformular den entstandenen Mehrverbrauch.
    Wir werden den entstandenen Mehrverbrauch bei der Abschlags-Neuberechnung natürlich nicht zu Grunde legen.
    Tipp: Den Mehrverbrauch können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Kosten lassen sich leicht errechnen, indem Sie den kWh-Bruttopreis mit dem Verbrauch der Trocknungsgeräte multiplizieren.