Glossar Strom und Gas

Stan­dardisierte Begriffs­­erklärungen gemäß § 40 EnWG Abs. 6

Was ist der Arbeitspreis? Was bedeutet Brenn­wert? Worum handelt es sich bei der KWK-Umlage? Finden Sie auf dieser Seite Erklärun­gen zu den wichtigsten Begriffen rund um Strom und Gas.

Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energie­lieferungen. Die Höhe des Abschlags orientiert sich an dem zu erwartenden Energie­verbrauch.

Ein Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutz­energie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektro­magnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kVarh angegeben. Über­schreitet die Blind­arbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Zeigt an, wie viel Energie aufgrund der chemischen Zusammen­setzung im Erdgas enthalten ist.

Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die daraus entstehenden Mehr­belastungen werden bundesweit auf die Letzt­verbraucher umgelegt.

Eine durch das Energie­steuer­gesetz geregelte Steuer auf den Energie­verbrauch.

Der Verbrauchs­wert in Kubik­metern ist der vom Gas­zähler volume­trisch gemessene Gas­verbrauch für die jeweilige Abrechnungs­periode.

Aufwendungen, die unabhängig vom Energie­verbrauch entstehen.

Entgelt an die Kommune für die Mit­benutzung von öffentlichen Verkehrs­wegen durch Versorgungs­leitungen.

Mit der KWK-Umlage wird die ressourcen­schonende, gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundes­weit auf die Letzt­verbraucher umgelegt.

Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.

Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Umfasst  Bereitstellung sowie Betrieb und Wartung von Zählern.

Beinhaltet die Ermittlung des Energie­verbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereit­stellung der Zählerdaten.

Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetz­betreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienst­leistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netz­entgelten erhoben.

Die Umlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundes­weit auf die Letzt­verbraucher umgelegt.

Die Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Hier geht es zur Stromkennzeichnung der Pfalzwerke.

Eine durch das Strom­steuergesetz/Energie­steuer­gesetz geregelte Steuer auf den Energie­verbrauch.

Ist die in der entnommenen Gasmenge enthaltene Energie. Sie wird am Gaszähler in Kubik­meter (m³) gemessen und für die Abrechnung in Kilowatt­stunden (kWh) umgerechnet. Sie ergibt sich durch die Multi­plikation des gemessenen Verbrauchs­wertes in Kubikmetern mit der Zustands­zahl und dem Brennwert.

Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich an­erkannten Regeln der Verbrauch in Kubik­metern mit der Zustands­zahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.

Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungs­sicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchs­einrichtungen.

In Anspruch genommene Arbeit; wird in Kilowatt­stunden (kWh) aus­gewiesen.

Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowatt­­stunde Energie.

Über die Zählpunkt­bezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zähler­nummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können.

Bei Erd- und anderen Brenngasen, die zum Kunden geliefert werden, weisen Norm- und tatsächliches, vom Gaszähler gemessenes Betriebsvolumen, unterschiedliche Werte auf. Für die Rechnungsstellung maßgeblich ist das Normvolumen, das sich mittels Zustandszahl aus dem Betriebsvolumen errechnen läßt. Die Zustandszahl finden Sie in Ihrer Verbrauchsabrechnung. Sie wird ermittelt aus Betriebstemperatur, Lieferüberdruck, Umgebungsluftdruck und Kompressionszahl.

Mit der Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Stromnetz­entgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.