Privatrechtliche Erschließung von Neubaugebieten
Die Erschließung von Neubau- und Gewerbeflächen ist die Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung in Städten und Gemeinden. Durch die Erfahrung im Bereich der Energieversorgung sowie der Entsorgung sind die Pfalzwerke kompetenter Partner für die ganzheitliche Erschließung mit einem umfassenden Leistungsspektrum von der Bebauungsplanung bis zur Erarbeitung und Realisierung von Energiekonzepten.
Modell Erschließungsträger
Als kommunaler Auftraggeber können Sie die Erschließung von Neubaugebieten durch einen Vertrag auf einen Dritten übertragen. Grundlage hierfür ist das Modell Erschließungsträger nach §124 BauGB. Der private Erschließungsträger kann sich dazu verpflichten, die gesamten Kosten zu übernehmen und an die Grundstückseigentümer weiterzugeben.

Vertragliche Basis
Basis für die privatrechtliche Erschließung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger.
Kostenerstattungsverträge zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern und dem Erschließungsträger stützen sich auf den Erschließungsvertrag mit der Gemeinde und regeln Herstellung und Vergütung aller herzustellenden Erschließungsanlagen.
Realisierung
Die Kommune kann alle erforderlichen Leistungsmodule an den Erschließungsträger übertragen. Die Planungshoheit liegt in der Hand der Kommune. Alle Planungen und Projektschritte werden mit den kommunalen Entscheidungsträgern abgestimmt. Die Integration leistungsfähiger lokaler Partner z.B. im Rahmen der Planung und Bauausführung ist möglich. Der frühe Einstieg des Erschließungsträgers bietet bereits im Vorfeld die Möglichkeit der optimierten Bauleitplanung und der Berücksichtigung städtebaulicher und energetischer Belange. Dennoch ist auch der Einstieg vor oder nach der Umlegung der Grundstücke im Rahmen des Bebauungsplans möglich.