
Seit 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, kurz EEWärmeG: Bauherren von neu errichteten Gebäuden müssen bei der Wärme- und Kälteversorgung teilweise auf erneuerbare Energien setzen, auch in Kombination möglich. Damit kommen klimaschonende Techniken zum Einsatz. Der neue Gesetzestext ist Teil des Klimaschutz-Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung. Bauherren leisten je nach Wahl ihren Wärmebedarf zu mindestens 15 Prozent über Solarthermie oder zu mindestens 30 Prozent Biogas oder zu mindestens 50 Prozent Biomasse (Holzpellets oder Hackschnitzel). Auch erneuerbare Energien wie Geothermie und Umweltwärme können genutzt werden und steuern mindesten die Hälfte zum Wärmebedarf bei. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Gebäude an ein Nah- oder Fernwärmegesetz anzuschließen, die Hausdämmung zu verbessern oder die Wärme zu mindestens 50 Prozent mit Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen. Erneuerbare Energien werden auch in Zukunft gefördert und bedeuten somit Planungssicherheit für Investoren.
Energiezentrum Kandel
Landauer Straße 28
76870 Kandel
Energiezentrum Rockenhausen
Kreuznacher Straße 61
67806 Rockenhausen