visavi privat M

Unser Klassiker  - Der Standardtarif für den Haushaltskunden

ab 01.01.2011
bei einem Jahresverbrauch bis 496 kWh
Verbrauchspreis 34,63 ct./kWh
Grundpreis im Jahr 54 €

bei einem Jahresverbrauch 497 bis 5.260 kWh    
Verbrauchspreis 23,18 ct./kWh
Grundpreis im Jahr      110,79 €

bei einem Jahresverbrauch über 5.260 kWh    
Verbrauchspreis 25,29 ct./kWh
Grundpreis enfällt
(incl. Verrechnungspreis für Eintarifzähler)

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. In den Verbrauchspreisen sind die Stromsteuer in Höhe von netto 2,05 ct./kWh, die Konzessionsabgabe und die Umlagen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) enthalten.

 

Verbrauchen Sie relativ viel Strom zwischen 22:00 Uhr und 6.00 Uhr in der Nacht ? Dann ist unser visavi privat M Tag und Nacht genau das Richtige für Sie! Voraussetzung für die Preisstellung Tag und Nacht ist der Einbau eines Zweitarifzählers mit HT/NT Messung. Ist bisher ein Eintarifzähler eingebaut, so muß dieser ausgetauscht werden.

ab 01.01.2011
bei einem Jahresverbrauch (Hochtarif) bis 496 kWh
Verbrauchspreis 34,63 ct./kWh in der Hochtarifzeit (HT)
Verbrauchspreis 19,87 ct./kWh in der Niedertarifzeit (NT)
Grundpreis im Jahr 90,42 €
(incl. Verrechnungspreis für Zweitarifzähler)


bei einem Jahresverbrauch (Hochtarif) 497 bis 5.260 kWh
Verbrauchspreis 23,18 ct./kWh in der Hochtarifzeit (HT)
Verbrauchspreis 19,87 ct./kWh in der Niedertarifzeit (NT)
Grundpreis im Jahr      162,09 €
(incl. Verrechnungspreis für Zweitarifzähler)


bei einem Jahresverbrauch (Hochtarif) ab 5.260 kWh
Verbrauchspreis 25,29 ct./kWh in der Hochtarifzeit (HT)
Verbrauchspreis 19,87 ct./kWh in der Niedertarifzeit (NT)
Grundpreis im Jahr      51,30 €
(incl. Verrechnungspreis für Zweitarifzähler)

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. In den Verbrauchspreisen sind die Stromsteuer in Höhe von netto 2,05 ct./kWh, die Konzessionsabgabe und die Umlagen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) enthalten.

 

Grundlage dieses Versorgungsvertrages ist die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsordnung - StromGVV)" sowie die hierzu geltenden "Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV" der Pfalzwerke. In dem seit 13.07.2005 geltenden Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Allgemeine Preise für die Grundversorgung gem. § 36 bezeichnet. Zu den gleichen Preisen erbringt die Pfalzwerke auch die Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG.

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