Unser Vorauskasseprodukt.
Einmal im Jahr im Voraus bezahlen und damit Geld sparen!
ab 01.01.2011
Jahresverbrauch 0 - 4.500 kWh
Verbrauchspreis 21,15 ct./kWh
Grundpreis 123,11 €/Jahr (incl. Verrechnungspreis für Eintarifzähler)
Jahresverbrauch über 4.500 kWh
Verbrauchspreis 23,88 ct./kWh
Grundpreis entfällt (incl. Verrechnungspreis für Eintarifzähler)
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. In den Verbrauchspreisen sind die Stromsteuer in Höhe von netto 2,05 ct./kWh, die Konzessionsabgabe und die Umlagen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) enthalten.
Verbrauchen Sie relativ viel Strom zwischen 22:00 Uhr und 6.00 Uhr in der Nacht ? Dann ist unser visavi privat clever Tag und Nacht genau das Richtige für Sie!Voraussetzung für die Preisstellung Tag und Nacht ist der Einbau eines Zweitarifzählers mit HT/NT Messung. Ist bisher ein Eintarifzähler eingebaut, so muß dieser ausgetauscht werden !
ab 01.01.11
HT-Jahresverbrauch 0 - 4.500 kWh
Verbrauchspreis 21,15 ct./kWh in der Hochtarifzeit (HT)
Verbrauchspreis 19,87 ct./kWh in der Niedertarifzeit (NT)
Grundpreis 166,20 €/Jahr (incl. Verrechnungspreis für Zweitarifzähler)
HT-Jahresverbrauch über 4.500 kWh
Verbrauchspreis 23,88 ct./kWh in der Hochtarifzeit (HT)
Verbrauchspreis 19,87 ct./kWh in der Niedertarifzeit (NT)
Grundpreis 43,09 €/Jahr (incl. Verrechnungspreis für Zweitarifzähler)
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. In den Verbrauchspreisen sind die Stromsteuer in Höhe von netto 2,05 ct./kWh, die Konzessionsabgabe und die Umlagen nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) enthalten.
Voraussetzung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung für Forderungen hinsichtlich dieses Vertrages. Nach Eingang des Auftrages werden die PFALZWERKE den Auftrag prüfen und dem Kunden schriftlich mitteilen, wann und in welcher Höhe der Abschlagsbetrag zu zahlen ist. Der Abschlagsbetrag bemisst sich nach der für die Abnahmestelle bis zum Zeitpunkt der Erstellung der nächsten Jahresrechnung voraussichtlich zu erwartenden Verbrauchsmenge. Mit der Jahresrechnung erfolgt die Abrechnung auf Basis der abgelesenen Zählerstände. Der Abschlagsbetrag wird nach Mitteilung als Einmalbetrag kurzfristig zur Zahlung fällig. Ein Vertrag kommt unter der auflösenden Bedingung zustande, dass der Abschlagsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt per Lastschrift eingezogen werden kann. Der Vertrag hat dann eine Laufzeit von 12 Monaten.
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu diesem Vertragsangebot finden Sie rechts im Downloadbereich.